Hoeneß kommt vorzeitig aus der Haft

Der Antrag des verurteilten Steuersünders wurde angenommen.

Er wurde zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, kommt nun aber nach knapp 22 Monaten frei. Uli Hoeneß hatte im November einen Antrag auf vorzeitig Haftentlassung gestellt; dieser wurde nun angenommen, wie die Bild-Zeitung berichtet. Er soll demnach am 29. Februar aus der Justizvollzugsanstalt Landsberg entlassen werden Hoeneß saß seit Juni 2014 wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro im Gefängnis. Erst diesen Monat wurde er in den offenen Vollzug des Freigängerhauses Rothenfeld in Andechs verlegt.

Die vorzeitige Haftentlassung ist im Strafgesetzbuch eindeutig geregelt. Hoeneß ist Ersttäter und erfüllte damit die wichtigste Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung. In Paragraf 57, Absatz 2, steht dort geschrieben: „Schon nach Verbüßung der Hälfte einer (...) Freiheitsstrafe (...) kann das Gericht die Vollstreckung des Restes zur Bewährung aussetzen, wenn die verurteilte Person erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und diese zwei Jahre nicht übersteigt oder die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen ... .“

Ende 2016 stehen Präsidiumswahlen beim FC Bayern an. Nicht nur die Führungsriege, auch viele Fans fragen sich, ob Hoeneß dann beim Rekordmeister wieder ganz vorne mitmischt.

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