Gericht prüft Polanskis Auslieferung

Der Regisseur musste wegen eines 38 Jahre alten Sexualdelikts in Krakau vors Gericht treten.

Über eine mögliche Auslieferung von Starregisseur Roman Polanski an die USA verhandelt jetzt ein polnisches Gericht. Der 81-Jährige war persönlich zum Prozessauftakt in Krakau erschienen, die Öffentlichkeit blieb ausgeschlossen. Die US-Staatsanwaltschaft hat einen internationalen Haftbefehl gegen den Filmemacher ("Rosemaries Baby") wegen eines mutmaßlichen Sexualdelikts vor 38 Jahren beantragt.

Polanski wirkte angespannt, als er mit seinen Anwälten durch ein regelrechtes Blitzlichtgewitter zahlreicher Fotografen und Kamerateams in den Gerichtssaal ging. Die polnischen Richter wollten ihn zu dem Auslieferungsantrag anhören. Hierfür waren mehrere Stunden vorgesehen. Gerichtssprecherin Barbara Gorszczyk sagte, man wolle seine Aussagen überprüfen und vermutlich auch Dokumente aus den USA anfordern. Auch die Vernehmung von Zeugen sei nicht ausgeschlossen. Ein schnelles Prozessende sei daher nicht absehbar.

Filmarbeiten starten

Die US-Justiz wirft dem Regisseur Vergewaltigung vor - es geht um Sex mit einer 13-Jährigen im Jahr 1977. Der damals 43 Jahre alte Polanski hatte sich schuldig bekannt, aber von einvernehmlichen Sex gesprochen. Im April 2010 hatten US-Richter den Antrag des damaligen Opfers abgelehnt, den Fall nicht weiter zu verfolgen. Die Frau gab an, ihr heutiges Familienleben leide unter dem Aufsehen, den der Vorfall vor mehr als 30 Jahren errege.

Polanski hat einen Wohnsitz in Krakau. Der Regisseur, der neben der französischen auch die polnische Staatsbürgerschaft hat, will im Juli in Warschau mit den Dreharbeiten zu einem Film über die Dreyfus-Affäre beginnen.

Der nächste Verhandlungstermin wird nach Gerichtsangaben im April sein. Vor dem eigentlichen Verhandlungsbeginn hatte das Gericht entschieden, Medien und Publikum nur zu den Prozesstagen zuzulassen, an denen keine persönlichen Details zu Polanski zur Sprache kommen.

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