Frau die Stufen runtergetreten: Video sorgt für Empörung

Standbild des Überwachungsvideos.
Eine junge Frau wird in einer Berliner U-Bahn-Station die Stiege runtergestoßen. Das Video der Gewalttat löst Entsetzen aus.

Ein Mann tritt einer 26-jährigen Frau in den Rücken. Durch den Tritt stürzt sie mehrere Stufen hinab und prallt mit Gesicht und Oberkörper auf den Boden. So geschehen am 27. Oktober in einem U-Bahn-Bahnhof in Berlin. Das jetzt veröffentlichte Video einer Überwachungskamera sorgt europaweit für Empörung.

Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie die Frau am Bahnhof Hermannstraße die Treppen von der S-Bahn Richtung Bahnsteig der U8 hinabging. Plötzlich trat ein Mann der 26-Jährigen in den Rücken, woraufhin diese die Stiege hinabstürzte und auf dem Treppenabsatz aufschlug. Das Opfer musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden. Der Täter und seine drei Begleiter gingen einfach weiter, Passanten eilten dem Opfer zu Hilfe.

Laut Tagesspiegel hat die Frau inzwischen Anzeige wegen schwerer Körperverletzung erstattet. Die Polizei sagte, die drei Begleiter seien auf der Aufnahme ebenfalls zu erkennen. Auch Hinweise zu deren Identität seien willkommen.

Sechs Hinweise

Bei der Berliner Polizei haben sich nach dem brutalen Angriff mehrere Zeugen gemeldet. Bislang seien sechs Hinweise eingegangen, sagte eine Polizeisprecherin am Freitagvormittag, wie Spiegel Online berichtet. Diesen werde nun nachgegangen. Die Polizei hofft, dass sich weitere Zeugen melden.

Die Bilder von der Tat vom 27. Oktober waren am Mittwoch von der Bild-Zeitung zuerst veröffentlicht worden. Daraufhin stellte sich die Frage, warum die Polizei in den vergangenen sechs Wochen keine Öffentlichkeitsfahndung initiiert hatte.

Berliner Verkehrsgesellschaft wusste nichts von Tat

Petra Reetz, Sprecherin der Berliner Verkehrsgesellschaft ( BVG), sagte der Welt, die BVG selbst habe erst durch die Medienberichterstattung von der Tat erfahren. „Am 27. Oktober 2016 hatte sich die Polizei bei uns gemeldet und die inzwischen bekannten Sequenzen angefordert. Wir gehen davon aus, dass die Frau eine Anzeige bei der Polizei gestellt hat“, so Reetz. Die Beamten hätten sich dann mit der BVG in Verbindung gesetzt und das Video im Zeitabschnitt der Tat verlangt. Die BVG habe nicht gewusst, was auf dem Video zu sehen ist. „Wir haben die Datei kopiert, verschlüsselt und überstellt.“

Wenn die Frau den Notrufknopf gedrückt hätte, wäre es anders abgelaufen, sagt Reetz. In solchen Fällen sichere die BVG die Videoaufzeichnungen und informiere die Polizei von sich aus. Bis Donnerstag wurden weder Film noch Einzelbilder vom Täter für eine Suche in der Öffentlichkeit genutzt. Zwischen einer Tat und einer Veröffentlichung von Bildern oder Filmsequenzen liegen oft mehrere Wochen. Ob das Material dann veröffentlicht wird, entscheidet je nach Fall ein Richter oder ein Staatsanwalt und nicht die Polizei. Für die Ermittler sei eine Öffentlichkeitsfahndung immer das letzte Mittel, zuerst müssten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, sagte eine Sprecherin der Polizei.

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