Fall Lucile: Gerichtsgutachter sieht Wiederholungsgefahr

Der Angeklagte vor dem Freiburger Gericht.
In Freiburg findet der Mordprozess statt. Der Angeklagte zeigte bei den Befragungen keine Gefühle und keine Anteilnahme.

Im Freiburger Mordprozess gegen den 40-jährigen Lastwagenfahrer, dem auch die Tötung der Austausch-Studentin Lucile K. in Kufstein zur Last gelegt wird, hat der psychiatrische Gutachter auf die Gefährlichkeit des Angeklagten hingewiesen. Von ihm könne jederzeit, unvermittelt und ohne äußere Anzeichen Gewalt ausgehen, sagte der Experte am Dienstag.

Der Vater von drei Kindern habe bei den Befragungen keine Gefühle und keine Anteilnahme gezeigt, berichtete der Sachverständige Peter Winckler. "Er hat über den Tatablauf berichtet, als sei es nicht seine Tat", sagte der Gutachter. Dies sei äußerst ungewöhnlich. Eine psychische Erkrankung oder eine Alkoholsucht gebe es nicht. Der Mann sei voll schuldfähig.

Es droht lebenslange Haft

Der Rumäne muss sich in Freiburg wegen des im November 2016 in Endingen bei Freiburg verübten Sexualmordes an einer 27 Jahre alten Joggerin verantworten. Ihm droht lebenslange Haft. Im Fall Lucile - die 20-Jährige wurde im Jänner 2014 getötet - soll ihm in Innsbruck der Prozess gemacht werden. Der Lkw-Fahrer war im Juni in einer Spedition in Endingen festgenommen worden und hat gegenüber einem deutschen Gutachter auch die Tötung Luciles gestanden.

Fall Lucile: Gerichtsgutachter sieht Wiederholungsgefahr
Romanian defendant Catalin C (R) sits next to his lawyer Klaus Malek (C) as he waits at the courtroom for the opening of his trial on November 22, 2017 in Freiburg, southwestern Germany. The Romanian truck driver confessed to the murder of a female jogger, after also coming under suspicion for the 2014 killing of a French exchange student in Austria. / AFP PHOTO / dpa / Patrick Seeger / Germany OUT

Angesichts der Gefährlichkeit des Angeklagten hat sich der Sachverständige für eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Bei dieser Maßnahme bleiben Täter, bei denen das Risiko eines Rückfalls besteht, auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe eingesperrt. Der Gutachter stellte sich damit hinter den Staatsanwalt. Auch dieser strebt eine Sicherungsverwahrung nach einer lebenslanger Haftstrafe an. Eine solche Maßnahme könne in dem Prozess jedoch nur unter Vorbehalt angeordnet werden, sagte ein Gerichtssprecher. Da es zu dem Mord in Kufstein noch keinen Prozess gegeben habe, müsse dieser abgewartet werden, um definitiv über eine Sicherungsverwahrung zu entscheiden. Ein Prozess in Österreich ist Justizangaben zufolge geplant, sobald das Freiburger Urteil rechtskräftig ist.

Im Prozess in Freiburg sind für Donnerstag kommender Woche die Plädoyers geplant. Ein Urteil soll noch vor Weihnachten ergehen. Einen konkreten Termin herfür gibt es laut Gerichtssprecher noch nicht.

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