Europäischer Gerichtshof stoppt Sterbehilfe

Der Streit um den Umgang mit einem Koma-Patienten ist entschieden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat im Streit um passive Sterbehilfe für einen querschnittgelähmten Koma-Patienten den Ärzten vorerst untersagt, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen. Ein Sprecher des Gerichtshofes räumte ein, das Verfahren um den Koma-Patienten könnte damit noch Jahre dauern.

Vincent Lambert war 2008 mit dem Motorrad verunglückt; er liegt seither im Koma. Der sogenannte Staatsrat hatte passive Sterbehilfe zugelassen. Das Abschalten der lebenserhaltenden Geräte war unter anderem von Lamberts Frau und seinen Ärzten gefordert worden, auch weil der Kranke Widerstand gegen seine Pflege erkennen hatte lassen.

Die Eltern des Koma-Patienten sind gegen das Abschalten der Geräte. Sie hatten sich an den Gerichtshof in Straßburg gewandt.

Wie in den meisten europäischen Staaten ist auch in Frankreich aktive Sterbehilfe verboten. In einem Gesetz ist aber das Recht verankert, unheilbar Kranke an deren Lebensende "sterben zu lassen", damit sie nicht leiden müssen.

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