Geständnis im Prozess um Tod von Freiburger Studentin

Hussein K. vor Gericht
Der Angeklagte gestand, dass er die 19-Jährige misshandelt, gewürgt und bewusstlos in einem Fluss zurückgelassen hat und er entschuldigte sich bei der Familie des Opfers.

Im Prozess um den Tod der Studentin Maria L. aus Freiburg hat der Angeklagte die Gewalttat gestanden. Hussein K. räumte am Montag vor dem Landgericht Freiburg ein, die 19-Jährige misshandelt, gewürgt und bewusstlos in einem Fluss zurückgelassen zu haben. Er entschuldigte sich bei der Familie des Opfers. Er sagte mehrere Stunden umfassend aus, ließ aber auch viele Fragen unbeantwortet.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommenen K. Mord und schwere Vergewaltigung vor. Die 19-jährige Maria L. ertrank im Oktober vergangenen Jahres in dem Fluss Dreisam, wo der Angeklagte sie nach eigenen Angaben zurückließ und flüchtete.

K. sagte aus, dass er am Tattag sehr viel Alkohol getrunken und Haschisch geraucht habe. An der Dreisam sei er in der Nacht zufällig auf L. getroffen. Er habe gegen ihr Rad getreten, so dass sie gefallen sei. Er konnte aber nicht erklären, warum er dies tat. Nach seiner Darstellung merkte er auch erst danach, dass es sich um eine junge Frau handelte. Sie habe geschrien, woraufhin er ihr den Mund zugehalten und um ihren Hals gefasst habe.

Schließlich würgte er die Studentin nach eigener Aussage mit seinem Schal. Sie habe sich dann nicht mehr bewegt. "Ich habe gedacht, dass sie gestorben ist", sagte der Angeklagte. Er habe sie danach ausgezogen und sexuell misshandelt. Weil er sein Blut auf ihrem Körper gesehen habe, habe er sie ins Wasser gelegt. Danach sei er geflüchtet.

Eltern nicht im Gerichtssaal

K. entschuldigte sich in einer nach Angaben seines Anwalts von ihm selbst verfassten Erklärung, die wie seine gesamten Aussagen von einem Dolmetscher übersetzt wurden, bei den Eltern der getöteten Studentin. "Über das, was ich getan habe, bin ich aus tiefstem Herzen traurig", sagte K. und bat die Familie des Opfers, ihm zu verzeihen. Die Eltern treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf, erschienen aber nicht selbst im Gerichtssaal.

K. wurde mehrere Stunden zu dem Tatgeschehen befragt. Dabei berief er sich allerdings oft darauf, dass er sich nicht erinnere. Zum Teil konnte er sein Handeln auch nicht erklären. Dies betraf den Ablauf des Tattags und die Gewalttat selbst.

Der Prozess gegen K. hatte vergangene Woche begonnen. Am ersten Verhandlungstag schilderte der Angeklagte zunächst mehrere Stunden lang seinen Lebensweg. Er stammt nach eigener Darstellung aus Afghanistan, flüchtete über die Türkei nach Griechenland und schließlich 2015 nach Deutschland. In Griechenland saß er bereits wegen einer Gewalttat im Gefängnis. Er wurde im Dezember vergangenen Jahres in Deutschland festgenommen.

Hussein K. ist nach eigenen Angaben 19 Jahre alt. Daran bestehen aber Zweifel. Sein Alter spielt in dem Prozess eine entscheidende Rolle, weil er als Heranwachsender auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden könnte. Das Verfahren findet vor der Jugendkammer des Landgerichts statt.

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