Deutscher Polizist wimmelte Anrufer ab: 6.000 Euro Strafe

(Symbolbild)
17-jähriger Anrufer wurde zusammengeschlagen und erlitt etliche Verletzungen, nachdem ihn der Polizist abgewimmelt hatte.

Trotz Notruf schickte er keine Streife los: Dafür ist ein Polizist am Donnerstag vor dem Amtsgericht Augsburg wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden.

Der Beamte hätte einen Einsatz in die Wege leiten und einen Wagen zu den jugendlichen Anrufer schicken müssen, betonte die Richterin. Der 17-Jährige wurde zusammengeschlagen und erlitt etliche Verletzungen, nachdem ihn der Polizist abgewimmelt hatte.

Mit seinem Verhalten habe der 53-Jährige nicht nur das Vertrauen des anrufenden Jugendlichen in die Polizei beschädigt, es gebe auch einen "hohen Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit", hieß es in der Urteilsbegründung. Der Polizist hatte zuvor zugegeben, dass er den Notruf völlig falsch eingeschätzt habe, weil der junge Mann am anderen Ende der Leitung so entspannt geklungen habe.

Auseinandersetzung auf Skaterplatz

Der 17-Jährige hatte den Ermittlungen zufolge im März 2016 die Notrufnummer 110 gewählt, weil er an einem Skaterplatz im Augsburger Vorort Stadtbergen zusammen mit einem Freund in eine Auseinandersetzung verwickelt gewesen war. Der Polizist hatte den Anruf entgegengenommen, dem Jugendlichen trotz dessen Hilferufs aber keine Streife geschickt.

Verletzung der Dienstpflicht

Er habe dem Anrufer geraten, den Streit friedlich zu regeln oder zu Fuß zum nächsten Polizeirevier zu gehen, sagte er. Danach war der 17-Jährige von mehreren Tätern verprügelt worden und hatte zahlreiche Hämatome und Prellungen erlitten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Beamten deshalb eine Verletzung seiner Dienstpflicht vor. Der Polizist erhielt einen Strafbefehl über 4800 Euro, legte dagegen aber Einspruch ein. Deswegen kam es nun zu dem Prozess.

Mit ihrem Urteil von 100 Tagessätzen zu 60 Euro ging die Richterin nun noch über den Strafbefehl hinaus. Sie hatte ebenso wie der Staatsanwalt dem Angeklagten mehrfach empfohlen, vorher den Einspruch zurückzuziehen. Dem Verteidiger ging es jedoch darum, dass das Verhalten seines Mandanten nur als fahrlässig und nicht als Vorsatz eingestuft wird. Damit konnte er sich nicht durchsetzen. Der Anwalt ließ offen, ob er das Urteil anfechten wird.

"Absolut unprofessionell"

Zusätzlich wird es auch noch ein dienstrechtliches Verfahren gegen den Beamten geben. Der Polizist hat mit dem Anrufer inzwischen ein Schmerzensgeld von 500 Euro vereinbart und sich bei dem Jugendlichen entschuldigt. "Es war absolut unprofessionell", sagte er zu seinem Verhalten am Telefon.

Körperverletzung im Amt ist nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kein seltener Vorwurf gegen Polizisten. Häufig erhielten Beamte, die jemanden festgenommen haben, von ihrem Kontrahenten eine entsprechende Anzeige, sagte GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow. Dass der Vorwurf aber wie in dem aktuellen Fall einen Notrufbeamten treffe, sei ganz selten. "Solche Verfahren sind verschwindend gering."

Im Mai 2005 stand in Berlin ein Beamter wegen ähnlicher Vorwürfe vor Gericht. Der Notrufbeamte hatte einen anonymen Anruf zunächst ignoriert, als vor einer Diskothek jemand zusammengeschlagen worden war. Der Polizist zahlte 500 Euro, dafür wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

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