"Der Schuldspruch ist angemessen"

Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden über das Urteil gegen den Kapitän.

16 Jahre und ein Monat Haft für Francesco Schettino – an dem Urteil gegen den Kapitän der havarierten "Costa Concordia" scheiden sich die Geister. Das Gericht im toskanischen Grosseto hat Schettino in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen; es blieb jedoch deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 26 Jahren und drei Monaten Haft. Bei der Havarie des Kreuzfahrtschiffes vor der Insel Giglio am 13. Jänner 2012 waren 32 Menschen ums Leben gekommen.

"Der Schuldspruch ist angemessen"
Captain of the Costa Concordia cruise liner Francesco Schettino arrives for his trial in Grosseto February 11, 2015. An Italian prosecutor has asked a court to sentence Schettino to more than 26 years in jail for his role in the 2012 disaster that killed 32 people. Schettino was the commander of the vessel, a floating hotel as long as three football pitches, when it came too close to shore and hit rocks off the Tuscan holiday island of Giglio. REUTERS/Max Rossi (ITALY - Tags: DISASTER MARITIME CRIME LAW TPX IMAGES OF THE DAY)
Unter den 4200 Menschen an Bord der "Costa Concordia" war auch der Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden. Der 60-jährige Politiker hält den Schuldspruch für "angemessen", wie er im KURIER-Gespräch erklärte. Die Verurteilung des Kapitäns sei auch "wichtig für die Angehörigen, die Todesopfer zu beklagen haben", sagte Schaden. "Nun ist es spannend, was in den Berufungsverfahren herauskommt."

Zum Strafausmaß meint Heinz Schaden: "Das Urteil blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, das ist ja nicht unüblich." Und: "Ich bin kein Richter, ich kenne auch das italienische Rechtssystem nicht so gut. Was ist schon gerecht?"

"Unwürdig"

Heinz Schaden hat das Auftreten des Kapitäns im Prozess genau verfolgt. Er meint, dass sich Francesco Schettino vor Gericht so verhalten hat wie auf dem Schiff: "Er hat sich als unschuldig dargestellt und anderen die Schuld gegeben. Es war ein unwürdiges Schauspiel."

Es sei für ihn wichtig gewesen, vor Gericht als Zeuge das auszusagen, was tatsächlich passiert sei, "was wahr ist", und das habe er auch getan, so Heinz Schaden. "Ich habe auch gesagt, dass ich persönlich kein Geld will. Wenn die Reederei an die Verunglückten etwas zahlt, wenn mir Schadensersatz zuerkannt wird, gebe ich meinen Teil an die Bewohner der Insel Giglio."

Bewohner als Helden

Diese Menschen sind für Heinz Schaden die eigentlichen Helden. "Der Vizebürgermeister ist ins gekenterte Schiff gestiegen, um nach Leuten zu suchen", so Schaden. Die Hilfsbereitschaft der Inselbewohner während der Katastrophe habe "Italien von seiner schönsten Seite" gezeigt. "Diese Menschen haben in der Unglücksnacht das Beste gegeben", betonte Schaden.

Manche Überlebenden und Opferangehörigen zeigten sich nach dem Urteil enttäuscht: "Sechs Monate Strafe für jeden Verstorbenen, aber für die Familien sind es nicht 16 Jahre, sondern es ist für immer. Ich bin einfach nur traurig", sagte die Französin Anne Decré. "16 Jahre für 32 Opfer sind gar nichts", meinte auch Giovanni Girolamo, der seinen Sohn verlor.

Für Sergio Ortelli, den Bürgermeister der Insel Giglio, ist das Urteil ein Teilerfolg. "Wichtige Dinge wurden anerkannt, der Image-Schaden für Giglio und die Verantwortung der Reederei Costa Crociere", sagte er. Ortelli bezeichnete aber die Entschädigung von 300.000 Euro, die seiner Gemeinde zugesprochen wurde, als "zu niedrig". Die Reederei wurde wie auch Schettino dazu verurteilt, Entschädigungen an die Nebenkläger zu zahlen – insgesamt 12,3 Millionen Euro. Zu den Nebenklägern zählen Überlebende, Hinterbliebene, Region und Umweltministerium.

Kapitän auf freiem Fuß

Für Schettino, der mit seiner Flucht von Bord Italien beschämte, bleibt erst einmal alles beim Alten: Weil seine Anwälte in die Berufung gingen, muss der Kapitän trotz Verurteilung nicht ins Gefängnis. Das Gericht lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Inhaftierung wegen Fluchtgefahr ab. Bis das Verfahren durch die nächsten Instanzen gegangen ist, könnten Jahre vergehen.

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