Gericht bestätigt Urteil wegen Beihilfe zum NS-Massenmord

Oskar Gröning
Damit können auch andere Holocaust-Handlanger spät zur Rechenschaft gezogen werden. Der 95-jährige SS-Mann Gröning wurde rechtskräftigt verurteilt.

Das Urteil gegen den früheren deutschen SS-Mann Oskar Gröning ist laut seinem Anwalt rechtskräftig: Der "Buchhalter von Auschwitz" leistete Beihilfe zu Hunderttausenden Morden. Mit einer solchen Entscheidung können auch andere Holocaust-Handlanger spät zur Rechenschaft gezogen werden.

Im Fall Grönings bestätigte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in einem nationalsozialistischen Vernichtungslager höchstrichterlich. Der Schuldspruch gegen den 95-Jährigen sei rechtskräftig, sagte Grönings Verteidiger Hans Holtermann am Montag in Karlsruhe. Zuerst hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet. Vom BGH lag dafür zunächst keine Bestätigung vor.

Urteil sieben Jahrzehnte später

Gröning war im Juli 2015 in einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse vom Landgericht Lüneburg (Niedersachsen) zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, das Geld der verschleppten Juden verwaltet und die Ankunft der Transporte mit beaufsichtigt zu haben. Das Gericht wertete das als Beitrag zum Funktionieren der nationalsozialistischen Tötungsmaschinerie.

Damit wurde Gröning sieben Jahrzehnte nach dem Holocaust wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt, ohne dass er an einzelnen Mordtaten direkt beteiligt war. Revision dagegen eingelegt hatten Gröning selbst sowie mehrere Nebenkläger.

Beihilfe zum Mord

Mit dem Karlsruher Beschluss ist dieses Urteil laut Holtermann rechtskräftig. Damit wäre der Weg frei, auch anderen hochbetagten Handlangern des NS-Regimes in Deutschland den Prozess zu machen. Ob Gröning ins Gefängnis muss, hängt von seiner Gesundheit ab.

Jahrzehntelang wurden am Holocaust Beteiligte nicht zur Verantwortung gezogen, weil sie zwar Rad im Getriebe waren, aber nicht selbst getötet hatten.

Eine Wende leitete erst das Münchner Urteil gegen den früheren Sobibor-Aufseher John Demjanjuk von 2011 ein. Aber dessen Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an 28.000 Juden wurde nie rechtskräftig, weil Demjanjuk vorher in einem Pflegeheim starb.

NS-Verbrecher vor Gericht

Mehrere mutmaßliche Kriegsverbrecher des nationalsozialistischen Regimes sind erst Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs (1939-45) vor ein deutsches Gericht gekommen. Einige abgeschlossene und noch laufende Fälle:

REINHOLD HANNING

Der 94-jährige frühere Auschwitz-Wachmann wurde im Juni 2016 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Detmold (Nordrhein-Westfalen) befand ihn der Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen für schuldig. Als SS-Unterscharführer habe er zum Funktionieren der Mordmaschinerie beigetragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

JOHN DEMJANJUK

Der 91-jährige gebürtige Ukrainer starb 2012 in einem bayerischen Pflegeheim - zehn Monate nach seiner Verurteilung als Holocaust-Mittäter. Das Landgericht München hatte ihn wegen Beihilfe zum Mord an 28.000 Juden im Lager Sobibor zu fünf Jahren verurteilt. Mit Blick auf sein Alter wurde der Haftbefehl aber aufgehoben.

HEINRICH BOERE

Das Landgericht Aachen (Nordrhein-Westfalen) verurteilte den 88-Jährigen 2010 wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft. Er hatte 1944 als Teil eines SS-Mordkommandos niederländische Zivilisten erschossen. Boere starb 2013 hinter Gittern. Er war 1949 in den Niederlanden in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden, hatte die Strafe dort aber nie angetreten.

SIERT BRUINS

Als Angehöriger der deutschen Sicherheitspolizei in den Niederlanden soll er 1944 einen Gefangenen erschossen haben. Dafür wurde der gebürtige Niederländer 1949 dort zum Tode verurteilt, später umgewandelt in lebenslange Haft. Mit 92 Jahren kam er 2013 in Deutschland vor Gericht. Das Landgericht Hagen (Nordrhein-Westfalen) stellte das Verfahren aber ein: Nach 70 Jahren sei der Nachweis des Mordvorwurfs nicht möglich gewesen.

NEUBRANDENBURG

Der Prozess gegen einen früheren Angehörigen des SS-Sanitätsdienstes in Auschwitz-Birkenau vor dem Landgericht Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) platzte im Oktober 2016. Hintergrund waren Befangenheitsanträge gegen Richter. Der Prozess gegen den Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 Fällen hatte im September begonnen.

SAMUEL KUNZ

Der wegen Beihilfe zum Massenmord angeklagte mutmaßliche NS-Verbrecher starb 2010 kurz vor Beginn seines Prozesses. Kunz soll 1942/1943 Wachmann im Vernichtungslager Belzec gewesen sein. Wegen Mordes in zehn und Beihilfe zum Mord in mindestens 430.000 Fällen sollte dem 89-Jährigen der Prozess gemacht werden.

HANAU

Dem 93 Jahre alten Ernst T. wurde Beihilfe zum Mord in 1.075 Fällen als Wachmann in Auschwitz zur Last gelegt. Wenige Tage vor dem geplanten Prozessbeginn in Hanau (Hessen) starb er Anfang April 2016.

ELLWANGEN

Hans L., mutmaßlich früherer SS-Wachmann in Auschwitz, musste sich nicht wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht verantworten. Das Landgericht Ellwangen (Baden-Württemberg) lehnte 2014 ein Verfahren gegen den 94-Jährigen wegen Verhandlungsunfähigkeit ab. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, Beihilfe zum Mord an 10.510 Menschen geleistet zu haben.

KIEL

Eine ehemalige SS-Funkerin, der Beihilfe zur Ermordung von mehr als 260.000 Juden in Auschwitz vorgeworfen wird, muss sich nicht mehr vor Gericht verantworten. Das Landgericht Kiel (Schleswig-Holstein) lehnte im September die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit der Frau ab.

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