Sammler wegen Tötung seltener Schmetterlinge verurteilt

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Das Gericht hatte Philip Cullen im vergangenen Monat schuldig gesprochen, mindestens zwei Exemplare des Quendel-Ameisenbläulings gefangen und getötet zu haben.

Weil er in seiner Heimat extrem seltene Schmetterlinge gefangen und getötet hatte, ist ein britischer Sammler zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Das Gericht in Bristol untersagte dem 57-Jährigen am Freitag zudem, sich in den kommenden fünf Jahren den Schutzgebieten zu nähern, in denen die Schmetterlinge leben.

Das Gericht hatte Philip Cullen im vergangenen Monat schuldig gesprochen, mindestens zwei Exemplare des Quendel-Ameisenbläulings gefangen und getötet zu haben. Die Schmetterlingsart wurde 1979 im Vereinigten Königreich für ausgestorben erklärt. In einem Versuch zur Wiederansiedlung wurden 1983 einige aus Schweden eingeführte Exemplare der Art in mehreren Schutzgebieten ausgesetzt.

Seit Jahren ein Naturfreund

Cullen war dabei beobachtet worden, wie er in Schutzgebieten im Südwesten Englands Quendel-Ameisenbläulinge (Maculinea arion) fing. Bei einer Durchsuchung seines Hauses am folgenden Tag wurden dort große Menge toter Schmetterlinge gefunden, darunter zwei Ameisenbläulinge. Die Ermittler waren dem Mann auf die Schliche gekommen, weil er die seltenen Insekten auf der Online-Auktionsplattform eBay zum Kauf anbot. Dabei gab er an, die Tiere von Züchtern in anderen europäischen Staaten zu haben.

Nach Angaben von Staatsanwalt Kevin Withey musste sich vor Cullen noch niemand wegen des Fangens und Tötens von Schmetterlingen vor Gericht verantworten. Cullens Verteidiger sagte, sein Mandant bereue seine Tat sehr. Er sei seit Jahren ein Naturfreund. Laut Artenschützern gibt es einen Schwarzmarkt für die Schmetterlinge. Die Ameisenbläulinge würden von den Anbietern so präpariert, dass sie wie historische Exemplare aus dem 18. Jahrhundert wirkten.

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