Bombenanschläge in Mumbai: Todesurteile

Einer der Angeklagten vor dem Prozess.
Fünf Männer zum Tode verurteilt, lebenslang für sieben weitere. Anwälte kündigen Berufung an.

Fünf Männer sind wegen ihrer Beteiligung an den verheerenden Bombenanschlägen im indischen Mumbai im Jahr 2006 zum Tode verurteilt worden. Bei der Serie von Anschlägen auf lokale Züge wurden 189 Menschen getötet und mehr als 800 Menschen verletzt. Sieben weitere Angeklagte seien zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden, sagten deren Verteidiger am Mittwoch.

Demnach wurden die zwölf Männer wegen Mordes, Verschwörung und Kriegsführung gegen das Land verurteilt. Der Verteidiger Wahab Khan kündigte an, dass alle zwölf Verdächtigen Berufung gegen das Urteil einlegen würden. Das Gericht habe sich lediglich auf Geständnisse verlassen und nicht auf "mildernde Beweise". Die Angeklagten seien "hereingelegt" worden. Die Verurteilten können noch vor dem Obersten Gericht Mumbais und vor dem Obersten Gerichtshof des Landes in Neu Delhi Berufung einlegen. Scheitern die Anträge, bleibt ihnen ein Gnadengesuch beim Präsidenten.

Am Tag der Anschläge waren während des abendlichen Berufsverkehrs in Mumbai in kurzen Zeitabständen mehrere Sprengsätze an Bahnhöfen, in Vorortzügen und in einer U-Bahn gezündet worden. Indien vermutet die pakistanische Rebellenorganisation Lashkar-e-Taiba hinter den Anschlägen. Pakistan weist das zurück. Die fünf zum Tode Verurteilten seien die Männer, die die Bomben in den Lokalzügen abgelegt hätten, sagte K.P. Raghuvanshi, Ex-Chef der Anti-Terror-Einheit der Polizei von Mumbai.

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