Austro-Syrer im Gefängnis

APA10736918-2 - 21122012 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT AI - Die Söhne (L.) des in Syrien verhafteten Jamal Orabi neben einem Bild ihres Vaters und weiteren Familienangehörigen am Freitag, 21. Dezember 2012, während einer Pressekonferenz in Wien. Der 47-jährige Orabi, der mit seiner Ehefrau und sechs Kindern in Österreich lebt, ist im Haus von Verwandten in der syrischen Metropole Aleppo aufgesucht und vom Militärgeheimdienst abgeführt worden. APA-FOTO: HERBERT NEUBAUER
Österreich wurde erst nach mehr als zwei Monaten über den Aufenthaltsort von Jamal Orabi informiert.

Jamal Orabi, jener Syrer österreichischer Herkunft, der in Syrien im Dezember festgenommen wurde, befindet sich im Gefängnis von Adra 30 Kilometer nördlich von Damaskus. Die syrischen Behörden haben die österreichischen Stellen vor zehn Tagen dahingehend schriftlich informiert, sagte Außenamts-Sprecher Martin Weiss am Donnerstagabend und bestätigte einen Bericht der Presse. Bis dahin hatte Unklarheit über den Verbleib von Jamal Orabi geherrscht.

Es gehe dem 47-jährigen Familienvater "den Umständen entsprechend gut", so Weiss. Er habe mit seiner Familie telefoniert und sei in Kontakt mit ihr. Auch die österreichische Syrien-Botschaft, die das Land wegen des Bürgerkriegs derzeit von der libanesischen Hauptstadt Beirut aus betreut, sei in den Fall eingebunden und organisiere Rechtshilfe.

Vorwürfe unklar

Was dem Mann vorgeworfen wird, ist indes weiterhin unklar. Außenamts-Sprecher Weiss verwies auf eine erste Gerichtsverhandlung, die in Kürze stattfinden soll. Dabei sollte sich diese Frage klären. Angesprochen auf die Zeitspanne zwischen den ersten Berichten über die Festnahme Jamal Orabis am 17. Dezember 2012 bis zur offiziellen Benachrichtigung Österreichs verwies Weiss auf die besondere Situation, die der Bürgerkrieg in Syrien geschaffen hat.

Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963, dem auch Syrien angehört, sieht vor, dass die diplomatische Vertretung eines Staates unverzüglich von der Verhaftung eines ihrer Bürger von den Behörden des Gastlandes zu unterrichten ist, sofern es der Betroffene wünscht. Die Vertretungsbehörde hat unter anderem das Recht, verhaftete Landsleute zu besuchen und mit ihnen zu korrespondieren.

Für Humanic Relief im Einsatz

Orabi, der auch einen syrischen Pass besitzt, transportierte für die Hilfsorganisation Humanic Relief Hilfsgüter nach Syrien. Er brachte laut Die Presse einen Krankenwagen mit Medikamenten und medizinischen Geräten über die türkisch-syrische Grenze. Dann fuhr er auf eigene Faust weiter nach Aleppo, um seine Familie zu besuchen. Dort habe er im Haus seiner Schwester gewohnt, bis er mutmaßlich von Beamten des Militärgeheimdienstes abgeführt worden sein. "Wir sind sehr froh, endlich ein Lebenszeichen von ihm zu haben", sagte Ahmed Elmatbouly, der Sprecher von Humanic Relief der Zeitung.

Das Gefängnis von Adra

Der deutsche Tagesspiegel berichtete im Zusammenhang mit dem deutsch-syrischen Menschenrechtler Ismail Abdi im September 2011 über das Gefängnis von Adra. Abdi konnte nach über sieben Monaten in Haft nach Deutschland zurückkehren. Nachdem Abdi an anderer Stelle äußerst inhumanen Haftbedingungen ausgesetzt gewesen sei und die Folterung von Mitgefangenen mitbekommen habe, sei er schließlich nach Adra in das dortige "Zivilgefängnis" überstellt worden. Dort hätten sich die Bedingungen nach sechs Wochen Stück für Stück gebessert, so der Bericht. Bei einer Gerichtsverhandlung nach seiner Freilassung wurde Abdis "Handeln gegen das Ansehen Syriens im Ausland" vom Status eines Verbrechens zu einem Vergehen heruntergestuft, seine Strafe wurde dem Gericht zufolge dann als bereits verbüßt betrachtet.

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