Attentäter von Hamburg: Bundesbehörde versäumte Abschiebefrist

Polizeiaufgebot am Tatort in Hamburg
Der Messerangreifer hätte laut deutschen Medienberichten bereits im November 2015 nach Norwegen zurückgeschickt werden können.

Ahmad A., jener Asylwerber, der am Freitag vergangener Woche einen 50 Jahre alten Mann tötete und sieben Menschen zum Teil schwer verletzte, hatte längst einen negativen Asylbescheid in der Tasche. Die Abschiebung in die Palästinensergebiete scheiterte jedoch an fehlenden Papieren des 26-Jährigen. Soweit, so bekannt.

Wie Recherchen des Spiegel nun ergaben, hätte Ahmad A. jedoch auch bereits zu einem früheren Datum ausgewiesen werden können. Demnach sollte A. bereits kurz nach seiner Einreise in Deutschland im Frühjahr 2015 nach Norwegen abgeschoben werden. Doch eine Behördenpanne machte dies unmöglich. Laut Spiegel Online hatte der Palästinenser bereits in Norwegen erfolglos einen Asylantrag gestellt. Nach dem sogenannten Dublin-System, wo auch das Nicht-EU-Land Norwegen Mitglied ist, hätte er deshalb eigentlich unmittelbar zurückgeschickt werden können. Das Problem: Das Rücknahmeersuchen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wurde genau einen Tag zu spät, am 14. Juli 2015 ausgestellt - und so wurde Deutschland für ihn zuständig. Es sollte noch einmal eineinhalb Jahre dauern, bis A. auch in Deutschland seinen negativen Asylbescheid bekam.

Dass eine Abschiebung auch danach nicht möglich war, liegt jedoch weniger an den Behörden selbst, als an komplizierten Übernahmeregelungen. Ohne Papiere aus dem Herkunftsland geht nichts. Deutschland ist da (wie alle anderen Staaten auch) auf die Behörden im Drittstaat angewiesen, Passersatzpapiere auszustellen. Der neue Pass von Ahmad A. hätte laut Angaben der Staatsanwaltschaft Hamburg sogar in den nächsten Wochen eintreffen sollen.

Dass sich A. bei der Beschaffung der neuen Dokumente kooperativ zeigte, ausreisewillig war und sich auch selbst nach den Papieren erkundigte, wirft eines der großen Fragezeichen des Falles auf: Wieso entschloss sich A. am Freitag, wahllos Menschen zu attackieren, wenn seine - offenbar selbst betriebene - Rückreise in den Gazastreifen unmittelbar bevorstand?

In seiner ersten Aussage soll A. zu Protokoll gegeben haben, er habe gehofft als Märtyrer zu sterben. Der 26-Jährige war den Behörden bereits als Islamist bekannt, wurde jedoch nicht als Gefährder eingestuft - was in Deutschland am Wochenende eine weitere Diskussion um die bereits verschärfte Abschiebehaft ausgelöst hatte.

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