Amokfahrt von Münster: Härtefallklausel für Opfer

Amokfahrt von Münster: Härtefallklausel für Opfer
48-Jähriger war vergangenen Samstag in Menschenmenge in der Innenstadt gerast. Dutzende Menschen brauchen Hilfe.

Die Opfer der Amokfahrt von Münster können über eine Härtefallklausel Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz enthalten. Das stellte die nordrhein-westfälische Opferschutzbeauftragte Elisabeth Auchter-Mainz am Donnerstag in Düsseldorf klar.

Die Härtefallklausel sei notwendig, weil das Gesetz Gewalttaten, die mit Kraftfahrzeugen begangen werden, eigentlich nicht einbeziehe, erklärte die frühere Generalstaatsanwältin. Dies habe sich bereits 2016 beim Terroranschlag mit einem Lastwagen auf dem Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche als Problem erwiesen.

Die Opferschutzbeauftragte kündigte an, allen Menschen, die von der Münsteraner Amokfahrt betroffen sind, ein Gespräch anzubieten. Bisher habe sie etwa 50 Verletzte, Angehörige und andere Hilfesuchende auf ihrer Liste.

Amokfahrt von Münster: Härtefallklausel für Opfer

Mit Campingsbus in Menschenmenge gerast

Am vergangenen Samstag war der 48 Jahre alte Jens R. mit einem Campingbus in der Innenstadt von Münster in eine Menschenmenge gefahren und hatte sich anschließend erschossen. Eine 51-jährige Frau und ein 65-jähriger Mann starben, mehr als 20 Menschen wurden verletzt.

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