Tierschützer vor Prozess pleite

Tierquälerei bis Nötigung – für fünf Aktivisten beginnt der Prozess von Neuem. Felix Hnat (re. o.) ist einer der Angeklagten.
Drei Jahre nach den Freisprüchen nach § 278a stehen fünf Aktivisten erneut vor Gericht.

Freispruch für alle Angeklagten! Mit einem Knall endete am 2. Mai 2011 der Tierschützer-Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt. Drei Jahre später ist die Sache für fünf der 13 damals nach dem "Mafia-Paragrafen" 278a angeklagten Tierschützer noch nicht ausgestanden.

Nachdem das OLG Wien ihre Freisprüche im Juni 2013 zum Teil aufgehoben hat, müssen sie sich ab heute, Dienstag, erneut vor dem Landesgericht verantworten. Den Tierschützer-Prozess wird es diesmal aber nicht geben – die Verfahren wurden von Richter Erich Csarmann getrennt; in drei separaten Prozessen lauten die Vorwürfe von Tierquälerei, über Sachbeschädigung bis hin zur Nötigung.

Jürgen Faulmann und Felix Hnat sind zwei der Angeklagten. Faulmann macht heute mit der Anklage Tierquälerei den Auftakt, Hnat muss sich Ende Mai unter anderem wegen schwerer Nötigung verantworten. Dazwischen wird gegen drei Mitglieder der "Basisgruppe Tierrechte" verhandelt – ebenfalls wegen schwerer Nötigung.

Faulmann steht auch wegen Tierquälerei vor Gericht: "Mein Fall ist interessant – und absurd."

Tierquälerei

Im März 2008 soll er im Bezirk Wiener Neustadt Schweine aus einem Mastbetrieb befreit haben. Einige Tiere seien durch den Stress verendet.

Faulmann bestreitet die Tat, "wenn ich es aber gewesen wäre, würde der nötige Vorsatz fehlen, den Tieren zu schaden." Der ehemalige "Vier Pfoten"-Kampagnenleiter arbeitet mittlerweile in der Pfotenhilfe Lochen, einem Gnadenhof in Oberösterreich – unter anderem mit 50 Schweinen. Er kündigte an, einen Lokalaugenschein im betroffenen Betrieb zu beantragen, um zu beweisen, dass dort regelmäßig Tiere verenden.

Schwere Nötigung ist der Hauptvorwurf gegen Felix Hnat. Er hatte den Firmen Fürnkranz und Kleider Bauer per eMail Demonstrationen ankündigte, falls sie nicht aus dem Pelzgeschäft aussteigen. "Mit meinem richtigen Namen, von meiner Mail-Adresse. Ich habe gefragt, ob sie Pelz verkaufen und für den Fall, dass sie das weiter machen, friedliche, legale Kundgebungen angekündigt."

Mit Petra Velten (Uni Linz) und Klaus Schwaighofer (Uni Innsbruck) haben sich prominente Juristen gegen die Ansicht des OLG Wien ausgesprochen, dass diese Drohung strafbar sein kann. Wenn die Durchführung einer solchen Demonstration legal sei, könne die Drohung als gelinderes Mittel nicht illegal sein. Hnat hofft, dass das Gericht dieser Ansicht folgt. Für den Fall einer Verurteilung will er – wie auch Faulmann – in Berufung gehen: "Ich würde großen Wert darauf legen, dass ich unschuldig bin." Auch wenn das eine weitere Verlängerung des Verfahrens bedeutet.

Hoch verschuldet

Ein Verfahren, das Hnat nach eigenen Angaben bisher 600.000 Euro Schulden, eine abgebrochene Dissertation und psychologische Betreuung eingebracht hat. "Aber es gibt natürlich auch Menschen, die dadurch auf den Tierschutz aufmerksam geworden sind", meint er.

Die Zielscheibe vieler Proteste rund um das erste Verfahren fehlt diesmal übrigens: Ankläger Wolfgang Handler ist mittlerweile bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft tätig.

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