Skurriler Rechtsstreit um Kondome
Ein Produzent von Kondomen wollte die Bezeichnung "Groove" für sein Produkt als Marke schützen lassen. Die Konsumenten sollten sich durch den Begriff aus der Musik angesprochen fühlen. Mit "grooven" verbinde man ja ein "mit-reißendes" Gefühl (was für Kondome ihrer Bestimmung nach wohl weniger von Vorteil ist), jedenfalls aber ein rhythmisch-melodisches Element.
Stimulierend
Das Patentamt, bei dem man eine Wortmarke eintragen lässt, verweigerte den Antrag. Der Ausdruck "Groove" beschreibe die Beschaffenheit der Ware und könne daher nicht als Patent angemeldet werden. Man kann zum Beispiel den Begriff "flüssig" nicht als Marke schützen lassen, weil flüssig ein Zustand von verschiedenen Produkten und nicht nur von einem ganz speziellen ist.
Die angesprochenen Verkehrskreise der Kondome, so das Patentamt, würden nicht in erster Linie an Rhythmus denken. Sie verfügten über eine Englischausbildung und würden das Wort mit "Rinne, Rille, Furche" übersetzen. Den Konsumenten sei bekannt, dass Kondome stimulierende Wirkung entfalten, wenn sie über Rillen verfügen. "Groove" sei also bloß eine Beschreibung des Produkts, und keine Marke.
Der Kondom-Hersteller legte beim Oberlandesgericht (OLG) Wien Rekurs ein und bekam Recht. Das englische Wort habe sich im Deutschen verselbstständigt und werde nicht mehr nach seiner wortwörtlichen Übersetzung als "Rinne, Rille, Furche" verstanden, sondern sofort mit richtigem Rhythmus und Tempo gleichgesetzt.
Zwar mag es beim Gebrauch des Produkts auch auf Rhythmus und Tempo ankommen, der konkrete Zweck des Kondoms ist aber laut OLG die Empfängnisverhütung. Insofern ist "Groove" keine Beschreibung, sondern kann als Markenname der Unterscheidbarkeit von Produkten dienen. Genau das ist Zweck des Markenschutzes.
Tabuwort
Übrigens dürfen Markennamen nicht gegen die "guten Sitten" verstoßen, wie das Gericht erst kürzlich bestätigt hat. Ein Konzern wollte für Bekleidungsstücke sowie Partyschnaps mit einem expliziten Wort mit F werben. Die Eintragung des F-Wortes als Patent wurde in Österreich rechtskräftig untersagt. Es handelt sich laut Urteil nach wie vor um ein Tabuwort, das nicht durch den Markenschutz quasi mit amtlicher Bestätigung legitimiert werden soll.
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