Religionsverbot im Gerichtssaal

Religionsverbot im Gerichtssaal
Richter fordern gesetzliche Regelung, für Verfassungsrechtler ist die Auffälligkeit relevant.

Im März 2008 machte ein österreichischer Richter zum ersten Mal deutlich klar, dass religiöse Symbolik zumindest in "seinem" Verhandlungssaal nichts verloren hat. Er schloss die damalige (nach islamischen Recht angetraute) Frau des IS-Terroristen Mohamed Mahmoud, Mona S., vom Prozess aus, weil sie ihren Gesichtsschleier nicht abnehmen wollte: "Wir sind kein Gottesstaat", lautete seine Begründung.

Im Vorjahr gab es im Wiener Grauen Haus ein Déjà-vu, als wieder eine 21-Jährige mit Schleier auf der Anklagebank saß. Erst als ihr mitangeklagter Ehemann (nach islamischen Recht) seine Zustimmung gab, lüftete sie den Schleier.

Der Vereidigung der Schöffen nach der Formel "Sie schwören und geloben vor Gott" sowie "so wahr mir Gott helfe" müssen die muslimischen Angeklagten allerdings mit oder ohne Schleier stehend und andächtig lauschen. Das alles häufig noch im Angesicht eines von zwei Kerzen flankierten Kreuzes auf dem Richtertisch. Diese sogenannte "Schwurgarnitur" ist meist sogar angeschraubt, seit ein rabiat gewordener Beschuldigter damit auf einen Richter losgegangen ist.

Anwalt mit Kippa

Wie viel religiöse Symbolik verträgt die Justiz? Darf eine Richterin mit Kopftuch Urteile sprechen? Darf ein Anwalt mit Kippa verteidigen? Die Richtervereinigung fordert klare gesetzliche Regeln, im Justizministerium berät eine Arbeitsgruppe, im Herbst soll es ein Ergebnis geben.

Die Vizepräsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, berichtet von muslimischen Rechtspraktikantinnen, bei denen sich früher oder später die Frage stellen wird: Dürfen sie mit Kopftuch Richterinnen werden? Die Gesetze lassen eine Antwort offen. Es gibt nur die zu einer Zeit erlassene Talarverordnung, in der Frauen in der Justiz noch keine Rolle spielten: Sie schreibt schwarzen Anzug und dunkle Krawatte vor.

Als kürzlich eine Rechtspraktikantin als Schriftführerin bei einer Verhandlung eingeteilt war und das Kopftuch nicht ablegen wollte, wurde sie ausgetauscht, weil der Richter das Outfit nicht goutierte. Die überwiegende Mehrheit seiner Standeskollegen plädiert dafür, alle Zeichen des Glaubens und der Weltanschauung aus den Gerichtssälen zu verbannen. "Es ist ein Anliegen, die Neutralität auch nach außen wahrnehmbar zu machen", sagt Matejka zum KURIER.

Nur wenige meinen, die christliche Symbolik sei Teil unserer Kultur und daher unverrückbar. Beim Tierschützerprozess in Wr. Neustadt bestand die Richterin darauf, dass das Kreuz gegen den Antrag eines Beschuldigten auf Entfernung im Verhandlungssaal bleibt.

Der Vizepräsident des Landesgerichts Innsbruck, Andreas Stutter, verweist darauf, dass in moderneren Gerichtssälen durchsichtige Plastikwürfel mit einem schemenhaften Kreuz auf dem Richterpult stehen: "Wenn es jemand nicht weiß, muss man ihm erklären, was das ist." Von Richtern, die das Kreuz loswerden wollen, hat er noch nichts gehört. Aber auch nicht von Kollegen, die fordern, es müsse bleiben.

Der Verfassungsrechtler Prof. Bernd-Christian Funk sagt, die gesetzliche Regelung sei "überfällig." Man müsse zwischen Glaubensfreiheit und Neutralität abwägen. Wer eine staatliche Funktion ausübe, müsse sich religiöser Symbolik enthalten.

Freilich: Wo fängt das an und wo hört es auf? Funk: "Ist das am Hals getragene Kreuz oder der Davidstern tolerierbar? Dann muss auch das Kopftuch zulässig sein. Die Frage wird sein: Wie auffällig ist es, wie massiv ist die Demonstrationswirkung?"

Ein solches Gesetz in verfassungsrechtlicher Weise zu formulieren sei nicht leicht, sagt der Experte. Man müsse eine Richtung vorgeben, aber eine gewisse Bandbreite offen lassen.

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