Zahnlose Gesetze gegen Kampfhunde

Zahnlose Gesetze gegen Kampfhunde
Nicht einmal ein Biss ist Grund genug für ein Hundehalteverbot. Beamte lassen sich an der Nase herumführen.

Was muss passieren, bis die Behörde über jemanden ein Hundehalteverbot erlassen darf? Der Biss eines Pitbullterriers an der empfindlichsten Stelle des Mannes oder eine Serie von brisanten Vorfällen mit einem American Stafford sind keine ausreichenden Gründe, die Gesetze gegen sogenannte Kampfhunde scheinen zahnlos zu sein.

In Linz wurde im Juni vorigen Jahres der 61-jährige Sigmund Graf von einem freilaufenden Pitbull angefallen und durch die Hose in den Penis gebissen. Eine Notoperation rettete die wichtigsten Funktionen des Organs (siehe Zusatzbericht unten). Hundehalter Rudolf T. und sein Hund, den er „Bussibär“ zu nennen pflegt, wurden ausgeforscht. Der Magistrat erklärte den Hund im Sommer 2012 für „verfallen“ und ließ ihn von der Polizei abholen, damit er eingeschläfert wird.

„Bussibär“ läuft aber nach wie vor ohne Leine und Maulkorb herum, er soll schon zwölf Leute gebissen haben. Wie das geht? Rudolf T. hat der Polizei angeblich einen falschen Hund ausgeliefert, weil er seinen Liebling unter keinen Umständen hergeben wollte. Das hat er dem Bissopfer Sigmund Graf erzählt, von dem er nach der Hundeattacke zur Rede gestellt worden war. Ein generelles Hundehalteverbot wurde gegen T. bisher nicht erlassen.

Unkalkulierbar

In Salzburg versetzt eine Frau ihre Umgebung seit Jahren in Angst und Schrecken, weil sie ihre Kampfhunde und sich selbst nicht unter Kontrolle halten kann. Mehrere Personen wurden bereits gebissen. Laut einem Polizeibericht ist es „dem Zufall und glücklichen Umständen zu verdanken, dass nicht mehr passiert ist“. Ein Gutachten des veterinärmedizinischen Amtssachverständigen schätzt den American Stafford und den Labrador-Boxer-Mischling der Frau als „unkalkulierbares Risiko für ihre Umwelt“ ein.

Die Behörde nahm der Frau beide Hunde ab und trug ihr auf, künftig nicht mehr als einen Hund zu halten. Sie kümmerte sich nicht darum. Es gibt mehrere aktenkundige Vorfälle mit und auch ohne Hunde. Die Frau ist aggressiv, vorbestraft und stellt für andere Menschen eine Gefährdung dar. So steht es im Bescheid der Salzburger Landesregierung, welche die Frau nicht für geeignet erachtet, Hunde zu kontrollieren, „geschweige denn zu beherrschen“. Deshalb wurde schließlich ein zehnjähriges Hundehalteverbot erlassen.

Das hielt nicht lang. Der Verwaltungsgerichtshof befand die Maßnahme für ungerechtfertigt. Die (immerhin aktenkundigen) Vorfälle mit Hunden seien zu wenig konkret. Und aus jenen ohne Hundebeteiligung könne nicht der Schluss gezogen werden, die Frau sei zur Hundehaltung ungeeignet.

Überhaupt sei ein für zehn Jahre verfügtes Hundehalteverbot ein zu „massiver Eingriff in die Lebenssphäre“.

Am 18. Juni 2012 stellte der pensionierte Gastwirt Sigmund Graf vor seinem Stammcafé in Linz sein Fahrrad ab. „Ich hab’ nur einen Schatten gesehen und ein scharfes Zwicken zwischen den Beinen gespürt.“ Der schwarz-braune Pitbull hatte den 61-Jährigen in den Penis gebissen.

Zahnlose Gesetze gegen Kampfhunde
Hundebiss, Opfer Sigmund Graf, Hund biss Mann Penis durch, Adlergasse 8, Linz
In einer sechsstündigen Notoperation konnten die Ärzte alles so halbwegs wieder herstellen. „Ich muss eh keine Olympiade mehr gewinnen“, sagt Graf augenzwinkernd und verweist auf seine langjährige, verständnisvolle Freundin.

Den Hundehalter, Rudolf T., versucht die Justiz bisher vergeblich zur Rechenschaft zu ziehen. Beim Bezirksgericht war seine Adresse bis Dezember unbekannt, schon damals hätte es eine Verhandlung geben sollen, zu der T. aber nicht erschienen ist. Für 4. April ist der nächste Termin angesetzt.

Der beschäftigungslose Mann hält sich gern in den Linzer Parkanlagen auf. Die Leute machen wegen seines Hundes einen großen Bogen um ihn.

Sigmund Graf will von T. beim Strafprozess oder auf dem Zivilrechtsweg Schmerzensgeld, macht sich aber wenig Hoffnung. Bei dem Mann sei nichts zu holen, meint er.

Landessache Die Hundehaltung ist nicht einheitlich, sondern in den Landesgesetzen geregelt. In Salzburg etwa durch das Landessicherheitsgesetz, das in bestimmten Fällen ein „Persönliches Hundehalteverbot“ vorsieht. In Wien finden sich im Tierhaltegesetz Regeln für die Hundehaltung und Maßnahmen gegen die Nichteinhaltung.

Tierschutz In Niederösterreich verbietet das Tierschutzgesetz Handlungen, durch welche Tieren Leiden zugefügt werden. Gegen einen Mann wurde ein unbegrenztes Hundehalteverbot erlassen, weil sein Hund einen anderen Hund zu Tode gebissen hatte. Der Verwaltungsgerichtshof fand das in Ordnung, weil der Hund auch noch ein Huhn totgebissen hat.

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