Wiederbetätigung: Ein Jahr bedingt für 19-Jährigen

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der Burgenländer muss sich zudem nachweislich einer Therapie bei einer Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus unterziehen.

Wegen Wiederbetätigung ist am Donnerstag ein 19-jähriger Burgenländer am Landesgericht Eisenstadt nicht rechtskräftig zu einem Jahr Haft, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, verurteilt worden. Der Angeklagte soll Postings von Bildern, Symbolen und Parolen in NS-Diktion auf Facebook verbreitet und NS-Devotionalien besessen haben.

Der Fall war nach einer anonymen Anzeige beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung im Oktober 2016 ins Rollen gekommen. Bereits zuvor hatte es eine staatspolizeiliche Vormerkung wegen Facebook-Postings gegen den Beschuldigten gegeben.

Laut Staatsanwältin soll der 19-Jährige einschlägige Bilder unter anderem von Adolf Hitler hochgeladen bzw. geliked haben. Auch ein selbstgezeichnetes Bild eines Soldaten mit Hakenkreuz-Armbinde soll der Burgenländer gepostet haben. Weiters soll er einem anderen User geschrieben haben: "Hör dir mal paar Reden von Hitler an und du wirst feststellen, dass er nur das beste für uns alle wollte."

19-Jähriger zeigte sich geständig

Bei einer Hausdurchsuchung im Jänner des Vorjahres wurden zudem "Unmengen" an NS-Devotionalien und Schriftstücken gefunden, berichtete die Anklägerin. Darunter befanden sich auch eine selbst gebaute Lampe in Form eines Hakenkreuzes, einschlägige Flaggen, antisemitische Unterlagen und Schriftmaterial. Der Beschuldigte habe diese "systematisch gesammelt" und sich "eingehend" mit dem Nationalsozialismus beschäftigt, meinte die Staatsanwältin.

Ein ermittelnder Beamter erklärte im Zeugenstand, dass bei der Hausdurchsuchung auch mehrere Familienmitglieder des 19-Jährigen dabei gewesen seien. Diese wären "sehr aggressiv" aufgetreten.

Der 19-Jährige zeigte sich geständig. Er gab bei seiner Befragung an, über eine Freundschaftsanfrage eines Facebook-Users in die Sache hineingezogen worden zu sein. Dieser habe ihn auch zu einer einschlägigen WhatsApp-Gruppe hinzugefügt. Sein Handeln erklärte er damit, dass er "dazugehören wollte".

Verweis auf Sozialphobie

Die Verteidigerin verwies auf die bei ihm diagnostizierte Sozialphobie. Ihr Mandant habe in der fraglichen Zeit unter massiven gesundheitlichen und psychischen Problemen aufgrund eines Sorgerechtsstreits der Eltern gelitten. Es sei ihm dadurch nicht mehr möglich gewesen das Haus zu verlassen. Der Kontakt mit der Außenwelt sei nur über das Internet erfolgt. Der 19-Jährige befinde sich zurzeit in Therapie.

Bei den NS-Utensilien - darunter das Buch "Mein Kampf" - handelte es sich dem Burgenländer zufolge um Erbstücke. Seine Mutter sagte im Zeugenstand, dass diese von der Urgroßmutter väterlicherseits stammen würden. Sie selbst habe nicht mitbekommen, womit sich ihr Sohn beschäftige. Niemand habe sein Zimmer betreten dürfen, berichtete die Mutter.

Die Geschworenen sprachen den 19-Jährigen mit 8:0 Stimmen schuldig. Er muss sich nachweislich einer Therapie bei einer Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus unterziehen, auch ein Bewährungshelfer wird ihm zur Seite gestellt. Seine bereits begonnene Psychotherapie muss er fortsetzen. Die Verteidigerin verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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