Wann der Arzt Dr. L. wieder in die Praxis dürfte

Der Mediziner wurde in erster Instanz freigesprochen
Nach einem rechtskräftigen Freispruch wird der Bescheid des Landes automatisch aufgehoben, der Oststeirer dürfte also wieder arbeiten.

Noch gilt das vorläufige Berufsverbot für den Steirer: Am 31. Jänner untersagte das Land Steiermark dem 56-Jährigen, weiterhin als Arzt zu arbeiten es sei "Gefahr im Verzug".

Der nicht rechtskräftige Freispruch ändere daran vorerst nichts, hieß es am Mittwoch dem Büro des Gesundheitslandesrates Christopher Drexler, ÖVP. Sollte auch das Oberlandesgericht dem Erstrichter folgen und den Freispruch bestätigen, sieht die Lage aber ganz anders aus: Nach einem rechtskräftigen Freispruch wird der Bescheid des Landes automatisch aufgehoben, der Oststeirer dürfte also wieder arbeiten.

Jedenfalls in einer Privatpraxis. Fraglich ist, was mit dem Vertrag mit der Gebietskrankenkasse passiert. Möglich sind eine neue Ausschreibung der Kassenstelle, aber auch die Fortführung des durch das Berufsverbot erloschenen Vertrags. Damit die Patienten nicht ohne Allgemeinmediziner da stehen, hat die GKK Anfang September eine zweite Kassenstelle in der Gemeinde ausgeschrieben.

Gestrichen

Ob mit oder ohne Kassenvertrag: L. muss ohnedies erst von der Ärztekammer zugelassen werden. Weil er seinen Beruf ein halbes Jahr lang nicht ausgeübt hat, wurde er von der Ärzteliste gestrichen. Im Gegensatz zum Land gibt es hier keinen Automatismus: Auch bei rechtskräftigem Freispruch muss der Mediziner beantragen, erneut eingetragen zu werden.

In der Kammer läuft übrigens auch noch ein Disziplinarverfahren, das aber bis zur endgültigen Entscheidung der Strafbehörden ruht.

Kommentare