Wahlkarten-Skandal im Bürgermeister-Rennen

Symbolbild
ÖVP-Funktionär aus Bludenz "bestellte" Wahlkarten.

Gerade einmal 129 Stimmen trennten Herausforderer Mario Leiter (SPÖ) in Bludenz von Amtsinhaber Mandi Katzenmayer (ÖVP) bei der Bürgermeisterwahl vor zwei Wochen. Vor der Stichwahl am Sonntag ist es nun zu einem Eklat gekommen, der bereits jetzt eine Neuauflage des Urnengangs wahrscheinlich erscheinen lässt. Am Donnerstag tauchte der Vorwurf auf, dass eine ÖVP-Funktionärin ohne das Wissen einer Bludenzerin eine Wahlkarte für die Frau beim Bürgerservice der Stadt abgeholt hat.

Stundenlang tagte die Wahlbehörde am Nachmittag in der Causa. Die könnte sich zu einem Skandal auswachsen. Die Fakten: "Ein Funktionär der Partei hat nach Hausbesuchen im Wahlkampf im großen Stil 70 bis 100 Wahlkarten für diese Personen beantragt, ohne eine Vollmacht zu haben", erklärte Stadtsprecher Stefan Kirisits im Anschluss an die Krisensitzung.

Von einem Missbrauch will er nicht sprechen, viel mehr von einer "Überservicierung". Die schaute dann so aus, dass eine andere ÖVP-Funktionärin die Wahlkarten beim Bürgerservice abholte und den wahlberechtigten Personen zustellte. "Die Beantragung und die Ausfolgung der Wahlkarten war nicht zulässig", sagt Kirisits. Das stehe bereits fest.

Kurzfristig schien auch eine Absage der Stichwahl am kommenden Sonntag möglich. Sie wird jedoch stattfinden. "Jede der beiden wahlwerbenden Gruppen hat aber das Recht, die Wahl anzufechten", erklärt Kirisits. Die fehlerhafte Ausfolgung der Karten könne im Nachhinein jedenfalls nicht mehr korrigiert werden. Ungeachtet dessen machte sich die Wahlbehörde am Donnerstagabend daran, die Ausgabe aller 1150 Wahlkarten zu überprüfen. Diejenigen, die nicht korrekt verteilt wurden, werden auf einer Liste erfasst.

Neuauflage möglich

Untersucht werden muss noch, ob es tatsächlich zu einem Missbrauch gekommen ist. Auch die Polizei ermittelt. Ob die Wahl letztlich wiederholt werden muss, wird wohl auch vom Ausgang am Sonntag abhängen. Leiter, der gestern nicht für eine Stellungnahme erreichbar war, dürfte das wohl im Falle einer knappen Niederlage in Betracht ziehen. Einspruch könnte prinzipiell aber auch sein Kontrahent einlegen.

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