Waffen: Schalldämpfer im Kommen

Waffen: Schalldämpfer im Kommen
Erstmals in Österreich wurde einem einfachen Jäger der Einsatz eines Schalldämpfers vom Gericht zugebilligt.

In den skandinavischen Ländern ist er gesetzliche Pflicht, in Österreich noch immer verpönt. Daher kann man es als richtungsweisende Entscheidung ansehen, dass ein Gericht in Österreich erstmals ein Tabu gebrochen und einem gewöhnlichen Waidmann einen Schalldämpfer für die Jagd zugesprochen hat.

Schalldämpfer gelten dem Gesetz nach als verbotene Gegenstände. Bisher haben alle Instanzen, von Eisenstadt bis Bregenz, gebetsmühlenartig "Nein" gesagt, wenn ein einfacher Jäger zum Schutz seiner Gesundheit um einen Dämpfer angesucht hat. Der Mündungsknall eines Jagdgewehrs ist lauter als ein Eurofighter beim Start. Ohne entsprechendem Schutz sind Gehörschäden bei rund 165 Dezibel unvermeidbar. Genau deshalb hat es eine Novelle des Waffengesetzes Anfang des Jahres möglich gemacht, dass zumindest Berufsjäger und Förster im Sinne des Arbeitnehmerschutzes Schalldämpfer bei ihrer Arbeit verwenden dürfen.

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat nun erstmals auch einem Freizeitjäger denselben Schutz zugebilligt. Der Anwalt Raoul Wagner gilt als einer der ersten des Landes, der als Hobbyjäger mit Schalldämpfer auf die Pirsch gehen darf. Der Waffenrechts-Experte blitzte zunächst mit seinem Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) ab, ehe er beim Landesverwaltungsgericht im wahrsten Sinne des Wortes Gehör fand.

Gehörschutz

In erster Linie deshalb, weil selbst unter Verwendung eines Gehörschutzes bei der Schussabgabe mit gesundheitlichen Schäden zu rechnen ist. Ein Schuss mit Schalldämpfer ist mit etwa 130 Dezibel immer noch so laut wie ein Rockkonzert und damit in der Umgebung gut hörbar. Ein Sicherheitsrisiko etwa durch den Missbrauch Krimineller sieht das Gericht im Gegensatz zur Behörde nicht. Wagner konnte dies auch mit einer Fachexpertise untermauern. "Das deutsche Bundeskriminalamt geht, was die Kriminalität anbelangt, durch die Freigabe von Schalldämpfern von keiner erhöhten Gefahrenlage aus", erklärt der Jurist.

Auch die Gesundheit des mitgeführten Jagdhundes lag dem Landesverwaltungsgericht am Herzen. Im Sinne des Tierschutzes sei auch das Gehör des Hundes schützenwert. Dass das Urteil nun richtungsweisend für alle zuständigen Behörden ist, hofft man auch beim größten Arbeitgeber von Jägern in Österreich. Friedrich Völk von den Bundesforsten kann dem Einsatz des Schalldämpfers nur Positives abgewinnen. Zahlreiche seiner Berufsjäger haben einen in Verwendung. Neben der Dämpfung des Mündungsknalles ist auch der Gewehr-Rückstoß wesentlich geringer, wodurch die Präzision steigt. "Wir haben beobachtet, dass das Wild in der Umgebung weit weniger beunruhigt wird. Und für die Jagdhunde ist jeder Schuss ohne Dämpfer im Grunde eine Tierquälerei", so Völk. Obwohl der Gesetzgeber mittlerweile Berufsjägern den Schalldämpfer erlaubt, weigern sich manche Behörden immer noch, die Erlaubnis auszustellen.

Bereits vor Monaten warnte das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sämtliche Waffengeschäfte in Österreich vor Angriffen für "terroristische Zwecke". Für umso mehr Unverständnis sorgt unter Händlern der Umstand, dass Behörden ihnen zum Selbstschutz den Waffenpass (berechtigt zum Tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit) verweigern – der KURIER berichtete.

So erging es kürzlich einem Waffenhandels-Angestellten aus Wien. An dessen Arbeitsplatz lagern rund 3000 Waffen samt entsprechender Munition. Die in erster Instanz zuständige Landespolizeidirektion (LPD Wien) sah keine "besondere Gefahrenlage" des Antragstellers. "Bloße Vermutungen und Befürchtungen einer möglichen Bedrohung" seien demnach nicht ausreichend. Es würden "derzeit keine konkreten Hinweise auf Einbrüche in bereits geschlossene Waffengeschäfte oder direkte Angriffe auf Besitzer von Waffengeschäften in Österreich vorliegen", begründet die LPD weiter.

Der Anwalt des Mannes, Raoul Wagner, ist "erschüttert". Er empört sich besonders über die Anweisung der LPD, im Falle von "verdächtigen Wahrnehmungen (...) die nächstgelegene Polizeiinspektion zu verständigen bzw. den Notruf 133 zu wählen." Wagner: "Schließlich kann die Polizei bei einem akuten Überfall nicht mehr rechtzeitig eingreifen, bei einem akuten Überfall wird unser Mandant wohl auch nicht mehr telefonieren können."

Der Anwalt kritisiert außerdem, dass die LPD in ihrem Bescheid alte Rechtssprechung zitiere, "die völlig überholt ist". Wagner verweist auf ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Niederösterreich aus dem November 2016, in dem einem seiner Mandanten "wegen der Terrorgefahr und des Transports von Waffen selbstverständlich ein Waffenpass ausgestellt" worden sei.

Wagner will den negativen Bescheid beim LVwG Wien beeinspruchen. Er vertritt zudem mehr als 20 weitere Waffenhändler in ganz Österreich, die ebenfalls einen Waffenpass beantragt haben. In den übrigen Fällen sind die Verfahren anhängig.

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