Vorwurf: Grenzbegehung in Kärnten war Jagd

Polizist soll Grenzbegehung zum Jagdausflug umfunktioniert haben (Symbolbild).
Anonyme Anzeige gegen hochrangigen Polizisten. Interne Ermittlungen laufen.

Schweren Vorwürfen sieht sich ein hoher Kärntner Polizeibeamter ausgesetzt. In einem Brief, der an Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiß und ihren Stellvertreter Wolfgang Rauchegger erging, wird der Mann beschuldigt, eine staatliche "Grenzbegehung" zu einem Jagdausflug für seine Kameraden umfunktioniert zu haben. Eine interne Überprüfung der Vorwürfe läuft.

Die anonyme Anzeige wegen Amtsmissbrauchs, die dem KURIER vorliegt, bezieht sich auf eine zweitägige Grenzbegehung am 29. und 30. Juni 2015. "Wir sind Polizisten und wissen, wie eine angeordnete Grenzbegehung stattzufinden hat", heißt es in dem Schreiben. In diesem Fall sei jedoch kein Zuständiger der Landesregierung bei der Amtshandlung dabei gewesen. Vielmehr hätte ein zweitägiger Ausflug auf Staatskosten mit ausgewählten Polizisten, die allesamt Jäger seien, stattgefunden. "Bei dieser Begehung ging es nicht um die Bundesgrenze sondern um Murmeltiere und alles, was nur die Jäger interessiert." Indem man "staatlich bezahlte Jägerausflüge organisiert und anordnet, um Jagdfreunden bei der Polizei zwei schöne Tage auf Dienstzeit zu genehmigen", sei der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt.

Der beschuldigte Beamte und Jagdaufseher betont gegenüber dem KURIER, dass er sich an die fragliche und beanstandete Grenzbegehung nicht erinnern könne.

"Das ist Quatsch"

"Ich war sicher nicht dabei, aber Begehungen finden immer wieder statt und ja, ich bin auch teilweise für die Einteilung der Beamten zuständig. Aber dass ich meine Jagd-Freunde einteile, ist einfach nur Quatsch."

Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiß bestätigte am Dienstag, die Anzeige erhalten zu haben. "Und wir werden die Vorwürfe und den Sachverhalt intern genauestens überprüfen", sagt sie. Vorerst intern. Sollten sich die Anschuldigungen bestätigen, wird das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung eingeschaltet. Der belastete Polizist bleibt indes im Amt. ""Während die Überprüfung läuft, gibt es keine Notwendigkeit für dienstrechtliche Maßnahmen", betont Polizeisprecher Rainer Dionisio.

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