Vorarlberger nach Verstoß gegen Verbotsgesetz verurteilt

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der 24-Jährige stolperte unter anderem über ein von ihm verfasstes Internet-Posting.

Wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch ein 24-jähriger Vorarlberger zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten sowie zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 1.920 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte unter anderem im Internet den Nationalsozialismus verherrlicht und gab sein Fehlverhalten zu. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der junge Handwerker stolperte unter anderem über einen von ihm verfassten Beitrag im Internet. Einen Artikel mit dem Titel "Deutschland: Flüchtlinge sollen in Ex-KZ wohnen" kommentierte der Beschuldigte mit: "Ja, da gehören sie hin, am besten die 'Duschen' wieder in Betrieb nehmen!". Für die Staatsanwaltschaft war das eine klare Form der Verherrlichung des Nationalsozialismus. Weiters erwarb der Mann T-Shirts mit der Aufschrift "Nationaler Sozialist" - ein Foto, auf dem er das T-Shirt trägt, schickte er einem Freund. Auch richtete er ein Hakenkreuzbanner als Profilbild auf seiner Playstation ein.

Die Verteidigung betonte, dass es sich bei dem bisher unbescholtenen Mann um keinen Verbrecher handle. Er sei ein Mitläufer, der Halt gesucht habe, so der Anwalt des Vorarlbergers. Der Angeklagte räumte zwar ein, die Taten begangen zu haben, wirkliche Reue vermisste die Staatsanwaltschaft allerdings. So bat der 24-Jährige beispielsweise, ihm Rockmusik-CDs mit nationalsozialistischem Inhalt wieder zurückzugeben.

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