Tschetschene wegen Zugehörigkeit zum IS verurteilt

Mehrjährige Haftstrafen für Drogenkuriere in Klagenfurt
Der Tschetschene wurde in Feldkirch zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der erste Terrorismus-Prozess in Vorarlberg ist am Montag mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Ein 25-jähriger Tschetschene wurde am Landesgericht Feldkirch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie wegen Ausbildung für terroristische Zwecke zu einer unbedingten Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte zeigte sich in der knapp fünfstündigen Verhandlung teilweise geständig. Unstrittig war, dass der 25-Jährige im Syrien-Krieg gekämpft hatte, nicht klar war hingegen, für wen er dies tat und aus welchem Motiv.

Der Tschetschene brach im Oktober 2013 nach Syrien auf und schloss sich laut Anklage der tschetschenischen Miliz Junud al-Shaman, die unter dem Oberkommando der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) steht. Er absolvierte eine einmonatige Ausbildung und nahm auch an Kämpfen teil. Anschließend kehrte er im März 2014 nach Österreich zurück.

Granatsplitterverletzung erfunden

Vor Gericht gab er an, in Syrien der "Freien Syrischen Armee" beigetreten zu sein, bei der es sich aber nicht um eine Terror-Organisation handle. In Syrien sei alles so chaotisch gewesen, dass man nicht einmal sicher gewusst habe, wem man sich angeschlossen hat, rechtfertigte sich der 25-Jährige. Als unrichtig stellte der Tschetschene seine bei der Polizei getätigte Aussage dar, wonach er mit einem Maschinengewehr gekämpft habe und durch Granatensplitter an der Hüfte verletzt worden sei. Das sei geprahlt und damit gelogen gewesen, stellte der Mann fest.

Die Anklage konfrontierte den 25-Jährigen jedoch mit allerhand belastendem Material. So war er etwa auf Fotos mit dem Führer und Mitgliedern von Junud al-Sham zu sehen. Außerdem zeigte eine Videoaufnahme den Tschetschenen - wiederum mit Mitgliedern von Junud al-Sham - vor dem Angriff auf das Gefängnis in Aleppo. Darüber hinaus bestätigte ein in Deutschland mittlerweile verurteilter Junud-al-Sham-Kämpfer, dass er den Beschuldigten aus Syrien kenne und dieser unter dem Kampfnamen "Jundullah" aktiv gewesen sei.

Der Tschetschene begründete seinen Kontakt zu Junud-al-Sham mit der gemeinsamen Sprache. Mit Kämpfern anderer Gruppierungen habe er sich nicht unterhalten können, weil fast alle nur Arabisch gesprochen hätten. Er habe aber lediglich seinen Beitrag zum Sturz des Regimes von Bashar al-Assad leisten wollen. Ideologische oder religiöse Ziele habe er nicht verfolgt, betonte er.

Das Gericht folgte den Argumenten des Angeklagten nicht. "Wer freiwillig sein Leben riskiert, weiß, für wen er in den Kampf zieht", sagte die Vorsitzende Sabrina Tagwercher in der Urteilsbegründung. Es sei höchst unglaubwürdig, wenn der 25-Jährige angebe, zu irgendeiner anderen Gruppe gehört zu haben, in der ausschließlich Arabisch gesprochen wurde. Viel wahrscheinlicher sei, dass er in der tschetschenischen Miliz Aufnahme gefunden habe.

So wurde gegen den jungen Mann, der im September 2015 nach dem Suchtmittelgesetz zu 18 Monaten Haft verurteilt worden war, am Montag eine zweieinhalbjährige Haftstrafe verhängt. Als mildernd wurde dabei berücksichtigt, dass der Angeklagte zwei Burschen, die ebenfalls nach Syrien wollten, von ihrem Vorhaben abriet. "Ich war heilfroh, endlich der syrischen Hölle entkommen und wieder in Österreich zu sein", sagte er in seinem Schlusswort. Der 25-Jährige erbat sich Bedenkzeit und auch die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

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