Vergewaltigung am Praterstern: Hohe Haftstrafen für drei Afghanen

Die drei Angeklagten am Dienstag vor Gericht.
Zweimal sechs und einmal fünf Jahre für junge Burschen. Diese waren laut Anklage mit äußerster Brutalität gegen 21-jährige Studentin vorgegangen. Dem Opfer geht es noch nicht besser.

Mit relativ hohen Haftstrafen - je sechs Jahre für die beiden 18- sowie fünf Jahre für den 16-Jährigen - ist am Dienstag im Wiener Landesgericht der Prozess um die Vergewaltigung einer 21-Jährigen am Praterstern im April 2016 zu Ende gegangen. Die afghanischen Burschen nahmen die Strafen an, doch da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nichts rechtskräftig.

Die Burschen - zum Tatzeitpunkt 16 und 17 Jahre alt - waren im April 2016 laut Anklage mit äußerster Brutalität gegen die türkische Austauschstudentin vorgegangen. Sie überfielen die junge Frau auf der öffentlichen Toilette, schlugen ihren Kopf mehrfach gegen die WC-Muschel und würgten sie, bis zwei der Afghanen sie vergewaltigten, während sie der jüngste fixierte. Ein Gutachten entlastete den 16-Jährigen heute vom Vorwurf, auch er hätte sich an der Türkin vergangen.

Vergewaltigung am Praterstern: Hohe Haftstrafen für drei Afghanen
ABD0014_20161206 - WIEN - ÖSTERREICH: Ein Angeklagter Jugendlicher am Dienstag, 6. Dezember 2016, vor Prozessbeginn im Straflandesgericht Wien. Drei jugendliche Flüchtlinge sind wegen Vergewaltigung einer Studentin angeklagt. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER
Doch für die Strafbemessung machte dies laut Norbert Gerstberger, dem Vorsitzenden des Schöffensenats, keinen Unterschied. Auch der Jüngste galt durch seine unmittelbare Beteiligung als Haupt- und nicht nur als Beitragstäter. Seine niedrigere Strafe sei durch die ihm attestierte Entwicklungsverzögerung zustande gekommen. Mildernd wurde den Angeklagten ihre bisherige Schuldlosigkeit angerechnet. "Ein reumütiges Geständnis ist nicht das, was die Angeklagten gemacht haben, da sie auf nähere Nachfrage ihre Handlungen immer wieder relativiert haben." Das Lippenbekenntnis "Ich bin schuldig" am ersten Verhandlungstag im Dezember des Vorjahres sei lediglich ein Tatsachengeständnis.

Flucht ohne Begleitung über Balkanroute nach Österreich

Auch die ungünstigen Familienverhältnisse und die Flucht ohne erwachsene Begleitung über die Balkanroute nach Österreich sei mildernd gewertet worden. "Damit hat es sich aber schon", sagte Gerstberger. Erschwerend war die mehrfache Tatbegehung, das äußerst brutale Vorgehen, der Umstand, dass drei Täter einem Opfer gegenüber standen, das noch dazu auf dem WC in einem besonders wehrlosen Zustand war. Aufgrund der Schwere der Tat sei man im oberen Bereich der möglichen siebeneinhalb Jahre Haft für Jugendliche geblieben. "Ob sie nach der Haft ein Aufenthaltsrecht bekommen, kann ich mir nicht vorstellen." Ihre Abschiebung sei aber eine offene Frage, die nicht vom Gericht zu klären sei. "Man hat ihnen einen Platz und Versorgung gegeben. Ich sehe ein, dass ihnen in Oberösterreich fad ist, aber das rechtfertigt nicht, dass sie in Wien herumlungern und Frauen auflauern", meinte Gerstberger in der Urteilsbegründung.

Vergewaltigung am Praterstern: Hohe Haftstrafen für drei Afghanen
ABD0013_20161206 - WIEN - ÖSTERREICH: Ein Angeklagter Jugendlicher am Dienstag, 6. Dezember 2016, vor Prozessbeginn im Straflandesgericht Wien. Drei jugendliche Flüchtlinge sind wegen Vergewaltigung einer Studentin angeklagt. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER

24.310 Euro Schmerzengeld

Dem Opfer wurden 24.310 Euro Schmerzengeld zuerkannt. Die Privatbeteiligtenvertreterin hatte zuvor noch einmal unterstrichen, dass es ihrer Mandantin, die mittlerweile in ihre Heimat zurückgekehrt ist, noch immer nicht gut geht. Sie leide darunter, dass sich die Täter nicht reumütig und aufrichtig entschuldigt hätten. Zudem habe sie nur eine einzige Vertrauensperson, die noch dazu in Österreich lebt, mit der sie sich über WhatsApp austauschen könne. In der Türkei hingegen sei es eine "Schande", darüber zu sprechen.

"Frauen haben dort einen anderen Stellenwert"

Die Verteidiger hatten in ihren Plädoyers teilweise auf die Herkunft der Burschen hingewiesen. Frauen würden "dort einen anderen Stellenwert haben". Dies sei keine Entschuldigung oder Rechtfertigung, aber es könne "bei der Ausführung der Tat eine Rolle gespielt haben". Der Vertreter des jüngsten Angeklagten, der in U-Haft des öfteren Probleme mit weiblichen Justizwachebeamten hatte, wofür es laut Staatsanwältin bereits einen Strafantrag gibt, stellte die Frage in den Raum, ob sein Mandant aufgrund seiner Herkunft und anderen Sozialisierung überhaupt in der Lage sei, unsere Rechtsansichten zu verstehen. Deshalb habe dieser in der ersten Verhandlung gemeint, er "habe kein Gesetz gebrochen".

Vergewaltigung am Praterstern: Hohe Haftstrafen für drei Afghanen
ABD0011_20161206 - WIEN - ÖSTERREICH: Ein Angeklagter Jugendlicher am Dienstag, 6. Dezember 2016, vor Prozessbeginn im Straflandesgericht Wien. Drei jugendliche Flüchtlinge sind wegen Vergewaltigung einer Studentin angeklagt. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER

"Ich weiß nicht, wie ich das wieder gutmachen kann"

Die Beschuldigten hatten den Prozess mit ausdrucksloser Miene verfolgt und die beträchtlichen Schmerzengeldansprüche teilweise anerkannt. Während sich der Älteste den Ausführungen seines Verteidigers anschloss, entschuldigten sich die beiden Jüngeren bei der 21-Jährigen. "Ich weiß nicht, wie ich das wieder gutmachen kann", sagte der 16-Jährige. "Ich glaube, das geht nicht", sagte Gerstberger.

"Geeignetes Opfer abgepasst"

Die Jugendlichen hatten am Bahnhof Praterstern zunächst Alkohol konsumiert. "Dann haben sie ein geeignetes Opfer abgepasst. Sie sind der jungen Frau gefolgt und haben sie brutal vergewaltigt. Wenn Ihnen heute jemand was Anderes erzählen will, ist das schlicht falsch", legte Staatsanwältin Katharina Stauber bereits zu Beginn der Verhandlung im Dezember dar.

Vergewaltigung am Praterstern: Hohe Haftstrafen für drei Afghanen
ABD0016_20161206 - WIEN - ÖSTERREICH: Ein Angeklagter Jugendlicher am Dienstag, 6. Dezember 2016, vor Prozessbeginn im Straflandesgericht Wien. Drei jugendliche Flüchtlinge sind wegen Vergewaltigung einer Studentin angeklagt. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER

"Sie hat geglaubt ersticken zu müssen"

Die Burschen waren einer 21 Jahre alten türkischstämmigen Austausch-Studentin vom Bahnhofsbereich zu einer am U-Bahn-Ausgang Lasallestraße gelegenen Toiletten-Anlage gefolgt. Der Jüngste öffnete mit einer Münze die Kabinentür, die die Studentin hinter sich abgeriegelt hatte. Laut Anklage fielen sie mit roher Gewalt über ihr Opfer her. Die Frau wurde zu Boden gebracht. Weil sie sich wehrte, wurde ihr Kopf mehrfach gegen die Klomuschel geschlagen. Sie wurde am Boden fixiert, ihr wurden Mund und Nase zugehalten. "Sie hat geglaubt ersticken zu müssen", betonte die Staatsanwältin.

Die mehrfach vergewaltigte Frau trug Hämatome am ganzen Körper, Würgespuren am Hals und Einblutungen an den Schultern und am rechten Oberarm davon. "Viel schwerwiegender sind die seelischen Folgen", verwies die Staatsanwältin auf eine von einer beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen festgestellte posttraumatische Belastungsstörung, die das Leben der 21-Jährigen auf den Kopf gestellt hat.

Vergewaltigung am Praterstern: Hohe Haftstrafen für drei Afghanen
ABD0015_20161206 - WIEN - ÖSTERREICH: Ein Angeklagter Jugendlicher am Dienstag, 6. Dezember 2016, vor Prozessbeginn im Straflandesgericht Wien. Drei jugendliche Flüchtlinge sind wegen Vergewaltigung einer Studentin angeklagt. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER

"Ihr ist der Albtraum jeder Frau passiert"

"Ihr ist der Albtraum jeder Frau passiert", führte die Rechtsvertreterin der jungen Frau, Sonja Aziz (Kanzlei Kolbitsch Breitenecker Vana), im Dezember ins Treffen. Ihre Mandantin sei vorher eine lebenslustige junge Frau gewesen, die die Gesellschaft anderer genoss, sich für Theater und Malerei begeisterte und nach Österreich kam, um in Wien Industriedesign und Raumplanung zu studieren. "Seit dem Vorfall erträgt sie die Nähe zu anderen Menschen nicht mehr. Sie hat Schlafstörungen, fühlt sich wie ein leerer Roboter, meidet die Gesellschaft von Männern und kann nicht mehr studieren", berichtete Aziz.

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