Vergewaltiger bleibt sogar Fußfessel erspart

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Milde Justiz: Gericht erlässt Sextäter ein Drittel seines elektronisch überwachten Hausarrests, man nennt das bedingte „Entlassung“.

Selten wird ein Straftäter von der Justiz so milde behandelt, wie der ehemalige Salzburger Hundetrainer, der eine 15-Jährige mehrmals vergewaltigt hatte. Der 51-jährige B. muss nicht nur keinen einzigen Tag ins Gefängnis, man erlässt ihm sogar noch zwei Monate, die er mit Fußfessel im Hausarrest hätte verbringen sollen.

2006 hatte B. die heute 22-jährige Frau mehrmals vergewaltigt, er soll sich auch an anderen jungen Frauen vergangen haben. Vor Gericht kam der Salzburger glimpflich davon: Der Mann wurde zu einer teilbedingten Strafe von zwei Jahren verurteilt, acht Monate sollte er absitzen. Die Berufung nahm einige Zeit in Anspruch, die Justiz setzte die unbedingte Strafe auf sechs Monate herab, weil die Tat schon so lange zurückliege. Nun beantragte B., die Freiheitsstrafe im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen zu dürfen.

Überstimmt

Die Justizministerin sprach sich dagegen aus, wurde aber vom Oberlandesgericht und letztlich vom Verwaltungsgerichtshof überstimmt. Vor rund zwei Monaten wurde B. die Fußfessel angelegt, seine Freiheit sollte für sechs Monate eingeschränkt bleiben.

Jetzt beantragte der Mann die vorzeitige „Entlassung“ aus dem Hausarrest. Dieser wird formalrechtlich behandelt wie eine Haftstrafe, dort wie da steht einem unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeitsplatz, soziales Gefüge, Wohlverhalten) nach zwei Drittel der Verbüßung eine bedingte Entlassung zu.

Und siehe da: Das Landesgericht Salzburg gewährte auch diese Gnade, in knapp zwei Monaten ist B. nach insgesamt bloß vier Monaten mit Fußfessel ein komplett freier Mann.

„Wieder einmal hat er etwas geschenkt bekommen“, sagt die 22-Jährige verbittert zum KURIER: „Der wird von der Justiz verwöhnt.“

Gegen den Gerichtsbeschluss kann die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen. Anlass dazu hätte sie. Die vergewaltigte Frau hat gegen B. Anzeige wegen Stalkings und gefährlicher Drohung erstattet. Der 51-Jährige soll ihr noch vor der Zeit mit der Fußfessel in Begleitung seiner Frau aufgelauert und sie mehrmals verfolgt haben. Es gibt eine Zeugin dafür. An einer Tankstelle soll er angekündigt haben? „I bring di um“, am selben Abend bekam die Frau eine SMS auf ihr Handy: „Wenn wir dich erwischen, machen wir dort weiter, wo wir aufgehört haben.“ Ein Ermittlungsverfahren gegen B. läuft, das hat auf die bedingte Entlassung bisher aber offenbar keinen Einfluss.

Auch dass B. gegen die Auflagen für den Hausarrest verstoßen haben soll, wofür die 22-Jährige Belege vorgelegt haben will, ändert am Prozedere nichts.

Justizministerin Beatrix Karl hat den Fall zum Anlass genommen, die Richtlinien für die Fußfessel zu verschärfen. Sextäter müssen seit 1. Jänner mindestens die Hälfte der Strafe, jedenfalls drei Monate, hinter Gittern absitzen.

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