Verfassungsgerichtshof kippt Bettelverbot in Bludenz

Verfassungsgerichtshof kippt Bettelverbot in Bludenz
Zeitlich unbeschränktes und örtlich nicht differenziertes Bettelverbot in der Innenstadt ist laut VfGH "gesetzeswidrig".

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Bettelverbot in der Bludenzer Innenstadt aufgehoben. Das zeitlich unbeschränkte und örtlich nicht differenzierte Verbot war laut Entscheidung vom 22. September von der Stadtverwaltung nicht ausreichend begründet, teilte der VfGH am Donnerstag in einer Aussendung mit. Das Verbot sei damit "gesetzeswidrig und daher aufzuheben".

Der VfGH schloss sich damit den Bedenken des Landesverwaltungsgerichtes an, dass der Nachweis für das Vorliegen eines Missstandes, der gemäß Vorarlberger Sicherheitsgesetz auch für ein Verbot des "stillen" Bettelns erforderlich ist, nur teilweise erbracht wurde. Das Höchstgericht erkannte in seiner Entscheidung an, dass "aufgrund der örtlichen Verhältnisse an manchen Orten und zu manchen Zeiten" die Benützung des öffentlichen Raumes auch durch "stille Bettler erschwert wird". Das Bludenzer Bettelverbot verbiete stilles Betteln aber nicht nur "an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten, sondern flächenmäßig ohne jegliche Differenzierung", begründete der VfGH seine Entscheidung.

Die von der Stadtverwaltung eingebrachten Argumente für ein derart umfassendes Verbot sah das Gericht als nicht ausreichend an. Die Verordnung wird laut VfGH ohne Reparaturfrist aufgehoben.

Wallner kündigt Neu-Formulierung an

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) äußerte in einer ersten Reaktion auf die Aufhebung des Bludenzer Bettelverbot durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenig Verständnis. Es gebe hierzulande klare Spielregeln, die für alle gelten, heilt Wallner in einer Aussendung fest und kündigte rechtliche Hilfe für die Stadt Bludenz an.

"Wir werden das Bettelverbot neu formulieren und den betroffenen Gemeinden und Städten weiterhin aktiv zu Seite stehen", ließ der Landeschef wissen. Er stehe zum Angebot des Landes, den Kommunen bei Unklarheiten in Rechtsfragen rechtliche Unterstützung zu bieten und bei Abstimmungen mit Bundesbehörden behilflich zu sein.

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