Unfälle: Kindergärten trauen sich nicht raus

In Kärntens Kindergärten werden wegen eines Unfalls Badeausflüge gestrichen
Klagen haben Folgen für Pädagogen, Gemeinden und das Wohl der Kinder.

Ein Kind verletzt sich beim Rutschen im Kindergarten. Der Vater klagt wegen Verletzung der Aufsichtspflicht auf Schadenersatz. Und bekommt Recht.

Ein Kind stürzt bei einem Kindergartenausflug in ein Schwimmbecken und verletzt sich schwer. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen drei Pädagoginnen.

Diese beiden Vorfälle haben sich erst kürzlich zugetragen und sorgen bundesweit für Empörung und Verunsicherung bei Pädagogen. Der Tenor lautet: Klagen werden Schule machen, Aktivitäten zurückgefahren und die Kleinsten im Bewegungsdrang eingeschränkt werden. In Kärnten ist Letzteres bereits beschlossene Sache. Dort organisierten Mitte August zwei Kindergartenpädagoginnen und eine Praktikantin für 17 Kinder einen Ausflug ins Bleiburger Freibad. Ein Dreijähriger fiel in einem unbeobachteten Moment ins Wasser und wurde erst nach Minuten entdeckt. Er hat schwere Gehirnschäden davongetragen, wird zum Pflegefall.

Gegen die Aufsichtspersonen und den Bademeister ermitteln nun die Behörden wegen schwerer Körperverletzung. Und das Land reagiert ebenfalls. "Badeausflüge mit so großen Gruppen bergen ein zu großes Risiko. Wir haben von unseren Juristen ein generelles Badeverbot für alle Kindergärten prüfen lassen. Das ist nicht möglich, aber eine Empfehlung für alle 230 vom Land unterstützten Einrichtungen wird es jetzt geben", sagt Landeskindergarten-Inspektorin Iris Raunig. Die Empfehlung, die einer Weisung gleichkommt, lautet: Kindergärten dürfen in Kärnten nur noch in Kooperation mit Schwimmschulen Badeausflüge veranstalten.

Die Haftungsfrage

"Damit wird die Haftung einfach jemand anderem übergehängt", kritisiert Daniel Kosak vom Österreichischen Gemeindebund. Dessen Juristen setzen sich derzeit mit den Folgen eines Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) auseinander, die finanzielle Folgen für eine Marktgemeinde südlich von Graz haben wird:

Eine Fünfjährige brach sich im Kindergarten beim Rutschen von einer Liegebank den Ellbogen. Die Erzieherin hatte die Turneinheit mit 21 Kindern alleine durchgeführt, weil sich ihre Kollegin krank gemeldet hatte. Das war gut gemeint, aber falsch. Verletzung der Aufsichtspflicht, sagt der OGH – berappen muss den Schadenersatz die Gemeinde als Hortbetreiber. "Die Folge wird sein, dass Kindergartenbetreiber aus Sicherheitsgründen Angebote zurückgefahren werden. Das gefährliche Signal lautet: mit solchen Klagen hat man jetzt gute Aussichten auf Erfolg", erklärt Kosak.

"Ja, Eltern versuchen seit jeher, Betreiber wegen Kleinigkeiten zu klagen. Es ist zu vermuten, dass dieses Beispiel Schule macht", gibt ihm Martina Lassl, Obfrau des Dachverbandes der Wiener Privatkindergärten recht.

"Gummizimmer"

Die Pädagogen sind aufgrund der geschilderten Sachverhalte irritiert. "Sollen wir Kindergärten mit Gummizimmern bauen oder die Kleinen nur mehr auf Polstern sitzen lassen?", fragt Raphaela Keller vom Österreichischen Berufsverband der Kindergartenpädagogen. "Kollegen wird es zu heiß, Aktivitäten zu setzen. Ich befürchte, sie werden künftig Bewegungseinheiten überhaupt vermeiden", prognostiziert sie.

Der aktuelle Trend, wonach viele Pädagogen ihren Beruf aufgeben würden, werde sich aufgrund der Vorfälle weiter fortsetzen. Der Berufsverband ruft daher nach einem Bundesgesetz mit gleichen Mindeststandards für alle Länder sowie einer Kind-Pädagogen-Relation von 15 zu 2. Keller: "Unter dem derzeit oft herrschenden Verhältnis von 25 zu 1 können Kindergärten keine Bewegungsangebote mehr umsetzen, weil sie stets mit einem Fuß im Gefängnis stehen."

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