Trotz Skipass: Talfahrten kosten fünf Euro

Die Talfahrt mit dem Sessellift auf der Gerlitzen wird extra verrechnet
Selbst Kinder müssen auf der Gerlitzen für die Bergab-Reise mit dem Sessellift bezahlen

Ist es Abzocke oder ein Service für geübte Skifahrer, die nun rascher auf den Gipfel gelangen? In jedem Fall kommt das Kärntner Skigebiet Gerlitzen (Bezirk Villach-Land) ins Gespräch: Hier dürfen seit Kurzem drei Sessellifte für Talfahrten nur dann genutzt werden, wenn der Gast zusätzlich zum Skipass eine Gebühr von fünf Euro entrichtet.

Sämtliche Skifahrer ab sechs Jahren müssen den Betrag bezahlen, wenn sie die Bergab-Reise auf der Gipfelbahn, Klösterle 1 und Klösterle 2 antreten wollen – ausgenommen sind lediglich Besitzer von Jahreskarten. Das hat seinen Grund: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Gerlitzen wurden erst am 14. Jänner 2017 dahingehend verändert.

Geschäftsführer Hans Hopfgartner begründet die Maßnahme wie folgt: "Ich sehe das als Service für geübte Skifahrer, die auf den Berg wollen und stets warten müssen, weil ungeübte Gäste sich überschätzen und dann mit dem Lift wieder herunterfahren. Es entsteht ja ein Mehraufwand auf den Bergstationen, weil die Sportler die Skier dort abschnallen und meine Mitarbeiter die Sportgeräte sichern müssen." Laut Betriebsvorschrift des Verkehrsministeriums werden Skifahrer bei Talfahrten zu "Fußgängern".

"Rechtlich gedeckt"

Rein rechtlich scheint die Gerlitzen auf der sicheren Seite – zumal die Extra-Kosten sichtbar ausgehängt sind. "Wer im Skigebiet eine Karte kauft, schließt einen Vertrag ab, in dem er sich mit den AGB einverstanden erklärt", betont Konsumentenschützer Stephan Achernig von der Arbeiterkammer Kärnten. "Wenn nur in den AGB auf die neuen Tarifbestimmungen hingewiesen würde, wäre der Fall strittig. Nachdem der Kunde bei der Kasse auf Zusatzkosten verwiesen wird, ist das rechtlich gedeckt."

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