Treibstoffhandel für IS: Asylwerber verurteilt

Der 33-jährige Syrer Mahmut J. bekannte sich nicht schuldig
Syrer wegen Mitgliedschaft der Terrorvereinigung verurteilt. Nicht rechtskräftig.

Groß war am Dienstag das Polizeiaufgebot vor dem Landesgericht Klagenfurt und dem Verhandlungssaal 283. Dort wurde ein "Kleines Rad des Islamischen Staates", wie Richter Manfred Herrnhofer den 33-jährigen Syrer Mahmut J. nannte, wegen Beteiligung am IS und Finanzierung der Terrororganisation zu einer unbedingten, dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Die Verteidigung legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wie ist dieser bisher unbescholtene Mann einzuschätzen, der freundlich lächelnd jeden Passanten grüßt und schon eine Stunde vor Prozessbeginn mit seiner Frau und den Kindern, vier und sechs Jahre alt, auf den Prozess wartet? Die Anklageschrift sieht in ihm ein Mitglied der terroristischen Vereinigung, weil er als Zwischenhändler im vom IS kontrollierten Gebiet in Nordsyrien riesige Mengen an Öl erworben und am Schwarzmarkt bis in die Türkei weiterverkauft sowie den Gewinn an den IS abgeliefert haben soll.

Peinliche Panne

Aufgeflogen war der Asylwerber, der seit 2015 in Frantschach, Bezirk Wolfsberg, lebt, weil er einen Diebstahl von 1500 Euro angezeigt hatte. Das Landesamt für Verfassungsschutz wollte daraufhin wissen, woher er so viel Geld habe. Da erzählte er die Geschichte vom Ölhandel. Wobei – wie sich gestern herausstellte – ein Übersetzungsfehler passiert war. Das syrische Wort für "Diesel" (Mazout) wurde bei der Ersteinvernahme von einem ägyptischen Dolmetscher als "Öl" übersetzt. Ein Fehler, weil es im Ägyptischen keinen Begriff für "Diesel" gibt.

Womit wir bei der Verantwortung von Mahmut L. wären: Er outete sich erst als "Gastwirt", der in Aleppo seine beiden Imbissbuden wegen des Krieges schließen musste. "Daraufhin habe ich als Kommissionär im Raum Aleppo zu marktüblichen Preisen mit Diesel gehandelt", sagt der Syrer.

Pumpgun als Jagdwaffe

Zwischen 5000 und 7000 Euro hätte er damit in den Jahren 2013 und 2014 verdient. "Dann sind sie ein schlechter Geschäftsmann", meinte der Richter. "Ich bin ja Koch", konterte der Angeklagte. Es folgten weitere Widersprüche: Der IS sei in Syrien bis 2014 "nur durch kleine Verbände" charakterisiert gewesen, hätte mit dem Ölhandel "noch nichts" zu tun gehabt. Er selbst schon gar nicht. Als er darauf angesprochen wurde, dass es Fotos gibt, die ihn und seine Familie mit einer Pumpgun zeigen, betonte er: "Das ist in Syrien eine Jagdwaffe." Weiters variierten seine Angaben zu Bezugsorten von Diesel ebenso wie Preise und Handelsspannen.

Der Schöffensenat fällte schließlich einen Schuldspruch. "Auch wenn Sie nur ein Mitläufer sind, so haben Sie Treibstoff illegal weiterverkauft, somit zur Finanzierung und Stärkung der Terrororganisation IS beigetragen", betonte der Richter.

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