Tödliche Messerattacke in Tirol: 20-Jähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt

Tödliche Messerattacke in Tirol: 20-Jähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt
Der 20-Jährige musste sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Er hat im vergangenen Jahr einen 17-jährigen Vorarlberger getötet.

Eine Sommernacht im Mai 2018: Bei einem Festival in Imst geraten zwei Gruppen von Jugendlichen aneinander. Nach der Party treffen sie sich zum Schlagabtausch auf einem Parkplatz. Am Ende liegt ein 17-jähriger Vorarlberger tot am Boden, verblutet nach einem Stich in die Herzgegend.

Am Dienstag musste sich ein 20-jähriger Tiroler wegen der tödlichen Messerattacke vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Er wurde (noch nicht rechskräftig) zu fünf Jahren Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die ursprüngliche Anklage hatte auf Mord gelautet. Der junge Mann hatte sich zu Prozessbeginn „nicht schuldig“ bekannt.

Im Zuge der Auseinandersetzung habe er mit einem Messer auf den Vorarlberger eingestochen, gestand der Angeklagte ein. „Ich wollte mich nur verteidigen“, beteuerte der 20-Jährige jedoch.

Tödliche Messerattacke in Tirol: 20-Jähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt

Das Messer wollte der Tiroler  nur deshalb dabei gehabt haben, weil er es vor dem Vorfall seinem 16-jährigen Neffen abgenommen habe. „Mein Fehler war, dass ich es nicht gleich weggeschmissen habe“, so der Beschuldigte.

Am Tatort verblutet

Die Staatsanwältin widersprach jedoch der Version des 20-Jährigen. „Es war keine Notwehrsituation. Der Angeklagte hatte einen Tötungsvorsatz, er hat zumindest in Kauf genommen, dass der Vorarlberger stirbt“, sagte die Anklägerin. Sie sprach von zwei Stichverletzungen, die dem Opfer zugefügt worden waren. Eine davon war im Bereich des Oberschenkels. „Der zweite Stich ging zwischen die Rippen direkt ins Herz. Das Opfer ist noch am Tatort verblutet“, schilderte die Staatsanwältin.

Von einem „unglaublich verhängnisvollen und tragischen“ Ereignis sprach hingegen der Verteidiger des Angeklagten. „Mein Mandant ist insofern für den Tod des Opfers verantwortlich, als er das Messer geführt hat“, sagte der Rechtsanwalt. Man müsse sich aber anschauen, wie es dazu kam. Der 20-Jährige habe zum Messer gegriffen und zugestochen, weil er Angst hatte, so der Rechtsanwalt.

Notwehr oder nicht

„Die Verwendung eines Messers, auch bei einem unbewaffneten Angreifer, der körperlich überlegen oder gleichwertig ist, ist laut Rechtsprechung zulässig“, befand der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer.

„Eine Notwehrsituation ist nur bei einem gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff gegeben. In dieser Situation gab es aber keinen Angriff“, erklärte hingegen die Staatsanwältin.

20-Jähriger unter Mordanklage

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