Kriminalfall Dr. L.: Kopfschuss durch "fremde Hand"?

Arzt vor Gericht
Steirischer Arzt: Der Tod eines Patienten galt bisher als Suizid. Gerichtsmediziner äußert Zweifel.

Ein mysteriöser Todesfall im Umfeld des steirischen Arztes Dr. Eduard L., der seine vier (inzwischen erwachsenen) Kinder gequält haben soll, bekommt neue Brisanz. Der Wiener Gerichtsmediziner Johann Missliwetz hat den als Suiizid durch Kopfschuss zu den Akten gelegten Tod eines Patienten des Arztes untersucht und kommt zum Ergebnis, dass "eine Schussbeibringung durch fremde Hand anzunehmen" ist.

Die Pistole, mit der sich der 63-jährige Alois H. umgebracht haben soll, stammte von – Dr. Eduard L. Wie die Waffe von dem Arzt, der seine Ordination in der Nachbarschaft führte, ins Haus von Alois H. gekommen sein soll, ist Eduard L. angeblich rätselhaft. Damit war er fürs erste offenbar aus dem Schneider (sein umstrittener Freispruch vom Vorwurf, seine Kinder gequält zu haben, wird noch in nächster Instanz überprüft).

Keine Tatort-Aufnahme

Die 28-jährige Tochter des Toten hatte ein Verhältnis mit dem Allgemeinmediziner, der zugleich ihr Hausarzt war. Sie sagt, sie habe die Beziehung aus Angst vor ihm beendet. Er, der zu Selbstverstümmelungen neigte, soll sie zum gemeinsamen Suizid gedrängt und bedroht haben.

Ihr Vater habe alles gewusst und gesagt: "Solange ich leb’, tut dir der da drüben nichts." Drei Tage später, am 25. September 2014, lag Alois H. tot in seiner Küche, daneben die Pistole. Die Polizei ging von Suizid aus. Eine Tatort-Aufnahme erfolgte nicht. Als die Tochter Zweifel äußerte, wurde vier Monate später ein Ortsaugenschein durchgeführt. Die Witwe des Toten und deren neuer Lebensgefährte hatten aber bereits wenige Tage nach dem Tod von Alois H. umgebaut und die Möbel umgestellt.

Die Tochter und Freunde von Alois H. gaben zu Protokoll, dass der 63-Jährige infolge einer Schulterverletzung und eines Sturzes so gut wie bewegungsunfähig war. Der linke Arm hing in einer Schlinge, den rechten konnte er nur noch bis zur Körpermitte heben. "Beim Trinken hat er das Glas mit der rechten Hand genommen und mit der Linken von unten haltend gestützt", sagt ein Zeuge. Und ein anderer berichtet, dass er nicht mehr ohne Hilfe aus dem Bett aufstehen habe können. Wie sich Alois H. selbst einen aufgesetzten Kopfschuss zufügen hätte sollen, bleibt fraglich.

Eine Untersuchung der Schusshand von Alois H. vom 10. Februar 2015 ergab "keine Anhaltspunkte, dass Alois H. mit einer Schusswaffe hantiert" oder "eine Schusswaffe abgefeuert hat." Nach Abfeuern eines Testschusses mit der Tatwaffe war jedoch klar, dass "Schmauchanhaftungen an den Händen des Schützen zu erwarten gewesen wären."

Der ermittelnde Chefinspektor stellte daher Hypothesen auf, wie sich Alois H. trotzdem selbst erschossen haben könnte, damit wurde das Verfahren abgebrochen.

Dilettantisch

Der von der Tochter des Toten beauftragte Gerichtsmediziner Missliwetz vermisst Fakten und regt eine Wiederaufnahme der Ermittlungen an. Der pensionierte Sachverständige, den man als Gutachter im Doppelmordprozess um die von Estibaliz C. erschossenen und einbetonierten Männer kennt, hegt massive Zweifel an der bisherigen Hypothese. Die angenommene "aufrecht stehende Körperposition mit erhobener Hand und 90 Grad zur rechten Schläfe gerichtetem Waffenlauf wäre für Alois H. kaum erreichbar gewesen." Weshalb der Chefinspektor mit Hilfe einer "völlig dilettantischen Skizze hoch spekulative Annahmen" getroffen habe.

Missliwetz hat hunderte Schussfälle obduziert und "nur in seltesten Ausnahmefällen" Schmauchspuren vermisst. In allen diesen Fällen sei weiter untersucht und eine Ursache dafür gefunden worden. In diesem Fall nicht.

Der Experte regt an, einen Sachverständigen aus dem Schießwesen beizuziehen. Dieser soll die Hypothese des Chefinspektors experimentell auf ihre Tauglichkeit überprüfen, bis dahin ist eine "fremde Hand" im Spiel.

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