Tiroler nach Mord mit Küchenmesser in Anstalt

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der Angeklagte leidet laut psychologischem Gutachten an Verfolgungswahn.

Wegen Mordes ist am Montag ein 63-jähriger Tiroler vom Landesgericht Innsbruck in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auf unbestimmte Zeit eingewiesen worden. Dem Angeklagten, der laut einem psychologischen Gutachten an Verfolgungswahn leidet, wurde vorgeworfen, am 19. Oktober 2011 einen türkischen Staatsangehörigen in dessen Lokal in der Nähe des Innsbrucker Hauptbahnhofes mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

"Der Angeklagte weist alle typischen Anzeichen einer Wahnerkrankung auf", sagte der psychologische Gutachter Reinhard Haller vor Gericht. Der Beschuldigte habe das Opfer in seinen Verfolgungswahn eingebaut und aus dieser Dynamik heraus die Tat verübt, erklärte der Psychiater. Der Tiroler habe geglaubt, von Angehörigen des Innsbrucker Rotlichtmilieus verfolgt zu werden.

"Ohne eine Einweisung sind weitere Taten mit schweren Folgen möglich"

Sowohl Staatsanwalt, als auch Verteidiger plädierten für eine Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil der Geschworenen fiel eindeutig aus. Einstimmig erklärten sie den Tiroler als schuldig und nicht zurechnungsfähig. "Es gibt mehrere übereinstimmende psychologische Gutachten und ohne eine Einweisung sind weitere Taten mit schweren Folgen möglich", begründete Richter Josef Geisler das Urteil.

Der 63-Jährige hatte im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung plötzlich mit einem 30 Zentimeter langen Messer in die rechte Brust des Lokalbesitzers gestochen. Das Opfer starb eine Stunde nach der Tat in der Innsbrucker Uni-Klinik an schwerem Blutverlust und Verletzungen an der Lunge. Die Tatwaffe, ein Küchenmesser, nahm der Tiroler selbst mit. Er hatte es damals bereits mehrere Wochen zur Selbstverteidigung in der Jackentasche dabei gehabt.

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