26.645 Euro Entschädigung für Balluch

APA10133896 - 07112012 - WIEN - ÖSTERREICH: VGT-Obmann Martin Balluch (Verein gegen Tierfabriken) am Mittwoch, 07. November 2012, im Rahmen einer Podiumsdiskussion zum Thema "Tierversuch: Leid und Erkenntnis untrennbar verbunden?" in Wien. APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
Entschädigung deckt nur kleinen Teil der Kosten – der Tierschützer will klagen

Tierschützer Martin Balluch könnte sich eigentlich freuen. In den kommenden Tagen werden ihm 26.645 Euro aufs Konto überwiesen. Doch Balluch ist nicht zum Feiern. Denn gefordert hat er 1,2 Millionen Euro. Und zwar für Rechtsanwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstentgang und Entschädigung für die Tage in Untersuchungshaft – 105 waren das insgesamt. Balluch war der Hauptangeklagte im Tierschützerprozess – und wurde rechtskräftig freigesprochen. Auf einem Großteil der Kosten, die durch das Verfahren entstanden sind, bleibt er aber sitzen. Balluch will nun die Republik klagen.

„Wir haben 2,5 Prozent von dem bekommen, was wir gefordert haben. Das ist an der Kippe zur Verhöhnung“, sagt sein Anwalt Stefan Traxler. Doch so ist die rechtliche Lage, bestätigt Dagmar Albegger, Sprecherin im Justizministerium. „Herr Balluch hat die haftkausalen Verteidigungskosten (Anwaltskosten während der U-Haft, Anm.), den geforderten Verdienstentgang und 100 Euro pro Hafttag anerkannt bekommen.“

Und dabei hatte er noch Glück – beim Schadenersatz für die Haft wurden ihm noch die alten Tagesätze mit 100 Euro berechnet. Aktuell betragen die nur mehr 20 bis 50 Euro.

Kein vergleichbarer Fall

In den kommenden Wochen soll deshalb ein Treffen zwischen den Anwälten der Tierschützer und Vertretern des Ministeriums stattfinden. Kommt es zu keiner Einigung, will Balluch die Klage einreichen. Denn allein 980.000 Euro kostete ihn seine Verteidigung. „Damit ist Balluch ein Vorreiter. Zwölf andere Tierschützer scharren in den Startlöchern“, sagt Anwalt Traxler.

Eine geforderte Entschädigung in dieser Größenordnung gab es noch nie. „Das Problem ist: Der riesige Prozess war von Anfang an ein Schwachsinn“, erklärt Traxler. „In dem Verfahren wurden Beweise zurückgehalten. Wären die Spitzelberichte der Polizei schon früher bekannt gewesen (sie entlasteten die Angeklagten im Prozess, Anm.), wäre es nie zum Verfahren gekommen“, ist Balluch überzeugt. Und diesen Trumpf will er nun ausspielen.

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