Theatralisch, dramatisch und manipulativ, aber nicht abartig

Der Prozess wird am 29. September fortgesetzt
Arzt soll seine Kinder gequält haben: Das psychiatrische Gutachten sieht jedoch keine Persönlichkeitsstörung in dem Fall.

"Es entsteht der Eindruck, dass das gesamte Milieu nachgerade durchtränkt ist von einem ausgeprägten Hang zu Dramatik", beschreibt die renommierte Psychiaterin Adelheid Kastner jenen Patienten, den sie im Auftrag des Grazer Sraflandesgerichts untersucht hat: Eduard L., jener Mediziner aus der Oststeiermark, dem vorgeworfenen wird, seine Kinder gequält zu haben.

Allerdings wunderte sich der Richter beim Prozessauftakt im Jänner über Selbstverstümmelungen, Ritzen und einen Suizidversuch des Angeklagten. So versuchte L., sich aufzuhängen. "Ich wollte wissen, wie das Gefühl ist", rechtfertigte er sich vor Gericht. "Ich hab’ gewusst, der Strick reißt."

Schuldgefühle geweckt

Die Psychiaterin hat darauf eine Antwort: Theatralisches Verhalten. Das diene "natürlich auch dazu , andere in gewünschtes Verhalten zu manipulieren". Oder "massive Schuldgefühle" zu wecken: Wenn sich L. etwa die Waffe an die Schläfe setze.

Diese "anderen" sind laut Anklage die mittlerweile erwachsenen vier Kinder des Mediziners. Ihre Vorwürfe sind dramatisch: Eine Tochter musste ihm einen Schraubenzieher aus dem Bauchraum ziehen, den er sich selbst hineingerammt hatte. Ein Sohn musste ihm starke Medikamente spritzen. Zwei Töchter klagen an, dass ihr Vater sie in die Drogensucht getrieben habe.

Theatralik und Selbstinszenierung seien aber keine Störung oder Erkrankung im psychiatrischen Sinn, merkt die Sachverständige in ihrem 49 Seiten starken Gutachten an. Aus diesem Grund stufte sie L. als zurechnungsfähig ein (der KURIER berichtete). Es läge außerdem auch "keine höhergradige Abartigkeit" vor, wenn auch Kastner eines explizit anmerkt: Die Fähigkeit zu "einfühlender Interaktion und emotionaler Wahrnehmung anderer sei kaum vorhanden", schreibt sie in ihrer Expertise.

Der im Jänner unterbrochene Prozess gegen den Mediziner wegen des Verdachts des Quälens Unmündiger kann somit fortgesetzt werden. Am 29. September geht er weiter. L. sowie seine Anwältin betrachten die Vorwürfe als ungerechtfertigt: Alles drehe sich nur ums Geld.

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