Telefonieren für Häftlinge ist jetzt um ein Drittel billiger

Telefonieren für Häftlinge ist jetzt um ein Drittel billiger
Kontakt mit Angehörigen: Einheitliches System in allen 27 Justizanstalten. Pro Monat werden 12.000 Gespräche geführt.

In Schleswig-Holstein klagt ein ehemaliger Häftling das Gefängnis, in dem er einsaß. Er will einen Teil der Kosten zurück, die er für das Telefonieren mit seinen Kindern ausgegeben hat, berichtet „Die Zeit“: 7800 Euro in drei Jahren, von Festnetz zu Festnetz, er hält das für eine Abzocke. Ein deutsches Gericht hat in einem ähnlichen Fall bereits entschieden, dass die von einem Hamburger Kommunikationsunternehmen vorgeschriebenen Telefongebühren in manchen Vollzugsanstalten um bis zu 270 Prozent zu hoch sind.

Auch in Österreich grenzten die Telefongebühren in Haftanstalten zum Teil an Wucher. Seit Kurzem gibt es aber einheitliche Gebühren in allen 27 Justizanstalten und 12 Außenstellen.Die PKE Electronics AG hat eine Ausschreibung des Justizministeriums gewonnen und das gesamte Telefonsystem umgestellt.

Vorher waren drei verschiedene Anbieter damit betraut, die in den Anstalten fix montierten Fernsprechgeräte zu installieren und in Gang zu halten. Die Insassen konnten, je nach Standort, mit unterschiedlichen Wertkarten telefonieren. Es gab unterschiedliche Tarife. Und die Wertkarten konnten bei einem Wechsel in eine andere Anstalt oft nicht mehr weiterverwendet werden, so dass die darauf gebuchten Guthaben verfielen. Das führte auch zu einer Kritik der Volksanwaltschaft, die auf Kostensenkung drängte.

Außerdem wurde mit den Wertkarten unter den Gefangenen ein schwunghafter Handel betrieben, der für Unruhe in den Anstalten sorgte.
Handys sind in den Gefängnissen verboten (werden aber vielfach hineingeschmuggelt), das Telefonieren ist jedoch ein Recht des Häftlings zur Aufrechterhaltung des Kontakts mit den Angehörigen und für Gespräche mit dem Anwalt. U-Häftlinge brauchen eine Genehmigung des Staatsanwalts, bei Strafgefangenen legt die Anstaltsleitung fest, mit wem telefoniert werden darf. Die Gespräche können überwacht werden.

Im neuen System wird bargeldlos telefoniert. Das Guthaben wird vom Gefangenenkonto, das mit Einkünften aus der Arbeit in der Anstalt sowie Überweisungen von Familie oder Freunden gespeist wird, abgebucht. Bis zu einer halben Stunde pro Woche darf telefoniert werden. Im gelockerten Vollzug haben die Insassen immer Zugang zum Telefon.

Hoher Aufwand

Fünf bis 30 Geräte sind in jeder Anstalt montiert. Die Tarife wurden um ein Drittel gesenkt. Im Festnetz kostet die Gesprächsminute in Inland 0,1137 Euro, zu einem Mobiltelefon 0,1625 Euro. Zum Vergleich: Festnetztelefonie in Freiheit kostet im Schnitt 0,054 Euro, zum Handy 0,089 Euro. Dass die Telefonate im Gefängnis doppelt so teurer kommen, hat mit dem (Sicherheits-)Aufwand zu tun, der hinter der Technik steckt. Direktor Erich Koppensteiner von der Firma PKE erklärt dem KURIER, dass man ein eigenes geschlossenes Netzwerk für sämtliche Justizanstalten angelegt habe. Die Kosten für Installation und Wartung werden mit den Gesprächsgebühren mitverrechnet. Und wenn ein Häftling gar kein Geld hat? „In Ausnahmefällen werden die Kosten von der Anstalt übernommen“, sagt Major René Zeitlberger von der Justizanstalt Sonnberg. Bei Afrikanern, die in die Heimat telefonieren wollen, weicht man wegen der hohen Kosten auf Skype aus.

In einem Monat werden im Schnitt von rund 9000 Gefangenen 12.000 Telefonate geführt, nicht alle kommen an die Reihe. Die Gespräche dauern in der Regel ein bis zwei Minuten.

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