Streit ums Kind: Mediatoren vermitteln bei Scheidungen im Auftrag des Gerichts

Familiengerichtshilfe: In 60 Prozent der strittigen Fälle konnte Einigung erzielt werden.
Damit es nicht zum Kampf vor Gericht kommt, wird ab Juli an 19 Standorten geholfen.

Wer bekommt das Kind? Um diese Frage wird nach einer Scheidung häufig vor Gericht auf Biegen und Brechen gestritten. "Wenn ein Elternteil recht bekommt, dann ist das Kind der Verlierer", sagt Kathrin Petersdorfer von der Familiengerichtshilfe Wien.

Seit Jänner 2012 helfen geschulte Psychologinnen und Mediatorinnen im Auftrag von Familiengerichten dabei, die Lebensumstände der Kinder auszuloten und möglichst einvernehmliche Lösungen zu finden. Ab Juli ist das mit 19 Standorten in ganz Österreich möglich.

In 60 Prozent der strittigen Fälle können Einigungen erzielt werden. Die Mitarbeiter machen Hausbesuche, gehen in Kindergärten oder Schulen, treffen Vater und Mutter zuerst getrennt und schauen sich dann an, wie der jeweilige Elternteil mit dem Kind umgeht.

"Wir arbeiten zum Beispiel mit Plastilin", erzählt Kathrin Petersdorfer, "und lassen das Kind mit dem Vater ein gemeinsames Erlebnis nachstellen." Daraus kann abgeleitet werden, wie es dem Kind beim Besuch beim Vater geht. "Wenn es beim Heimkommen weint, kann das zweierlei bedeuten: Es ist beim Vater furchtbar oder die Trennung vom Vater ist so schlimm." Oft hilft es schon, beim Ortswechsel zwischen Mutter und Vater immer ein Stofftier mitzuschicken, "daran kann sich das Kind quasi anhalten."

Die Familienhelfer versuchen, kleine Kinder in die Fragen der Obsorge und der Bestimmung des Wohnortes möglichst wenig direkt zu involvieren. Ab dem fünften Lebensjahr wollen sie in der Regel ohnehin von sich aus etwas dazu sagen.

Wobei sehr oft eine Beeinflussung zu merken ist. Der Klassiker: "Wenn ein Kind immer gut über den Papa spricht, aber wenn es um die Ausweitung des Besuchsrechts geht, dann wird er plötzlich als böse dargestellt." Anzunehmen, dass die Mama um ihren Einfluss fürchtet und das Kind gegen den Vater aufzubringen versucht. Was es natürlich genau so auch umgekehrt gibt.

Kein Schwarz-Weiß

Manchmal wird das Kind aufgefordert, mit der Mutter ein Bild zu malen und es zum Vater mitzubringen, um ihm zu zeigen, was es mit der Mutter gemacht hat. "Wir suchen individuelle Lösungen", sagt Petersdorfer: "Es gibt nicht Schwarz-Weiß. Der eine Elternteil hat emotional eine gute Beziehung zum Kind, dafür kann der andere besser Grenzen setzen." Und nichts ist endgültig: Für ein zweijähriges Kind sind andere Umstände wichtig als für ein 16-jähriges, daher kann es später beim anderen Elternteil besser aufgehoben sein.

Im Haus der Wiener Familiengerichtshilfe werden mit den Kindern bei Brettspielen Familienaufstellungen geprobt. "Wie geht es dir damit, wenn der Papa weiter weg verschoben wird?" Das Kind kann neue Figuren aus der Kiste holen. Ein Bub sagte dazu: "Ich will, dass Papa eine Freundin hat, dann geht es ihm auch wieder gut."

Die Familiengerichtshilfe kann den Kampf vor Gericht vermeiden helfen und die Qualität der Entscheidungen verbessern, beschleunigen kann sie Verfahren nicht unbedingt. Manchmal kommen Eltern zu Terminen nicht, müssen noch einmal geladen werden, das kostet Zeit. "Das sagt auch viel aus, wenn jemand nicht kommt", sagt Petersdorfer: "Jemand will sich allein um das Kind kümmern, und dann schafft er es nicht einmal, einen Termin einzuhalten."

KURIER: Wird Ihre Arbeit durch die Familiengerichtshilfe erleichtert?

Täubel-Weinreich: Sie sind Augen und Ohren des Gerichts. Am Anfang kamen 50-seitige Stellungnahmen, weil die Mitarbeiter der Familiengerichtshilfe nichts werten wollten und jedes Detail vermerkt haben. Wann der Vater laut geworden ist, und dass in der Küche nicht zusammengeräumt war. Dann wurden Standards ausgegeben, und jetzt werden Kurzgutachten erstellt. Es geht ja oft um die ganz haarigen Fälle.

Wie stehen die betroffenen Eltern zur Jugendgerichtshilfe?

Die Leute kennen das noch nicht wirklich, aber Unmut gegenüber Ladungen gibt es nicht. Vor Gutachtern fürchten sich die Leute mehr, außerdem kosten die gleich einmal 4000 Euro, der Besuch der Jugendgerichtshilfe kostet nichts. Und die Stellungnahmen sind weder vater- noch mutterfreundlich. Denn sie gehen primär der Frage nach: Was will das Kind? Das Jugendamt war früher schon eher aufseiten der Mütter.

Personal Derzeit verfügt die Familiengerichtshilfe über 196 Fachkräfte.

Gemeinsam Seit 2013 ist nach Trennung der Eltern die gemeinsame Obsorge möglich. Kommt keine Einigung zustande, verfügt sie das Gericht vorläufig. Bisher 261-mal.

Recht auf Überprüfung Entzieht das Jugendamt den Eltern oder einem Elternteil die Obsorge, können Betroffene bei Gericht eine Überprüfung fordern, ob die Maßnahme dem Kindeswohl entspricht. Das ist bisher 167-mal passiert.

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