Streit um Mönchsberggarage geht in die nächste Runde: Land meldet Berufung an

Visualisierung der Garagen-Erweiterung
Das Landesverwaltungsgericht hatte die notwendige Widmung bestätigt. Keine Auswirkungen auf Baustart.

Die geplante Erweiterung der Mönchsberggarage in der Stadt Salzburg wird ein Fall fürs Höchstgericht. Nachdem das Landesverwaltungsgericht (LVwG) am 1. Juni die Bewilligung für die notwendige Flächenwidmung erteilt hatte, legt das Land Salzburg nun eine ordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein. Laut der ressortzuständigen Landesrätin Astrid Rössler (Grüne) widerspreche die Widmung dem von der Stadt beschlossenen Räumlichen Entwicklungskonzept (REK).

Die Altstadtgarage soll um 654 auf insgesamt rund 1950 Stellplätze erweitert werden. Im REK hat sich die Stadt verpflichtet, dass beim Ausbau von Parkgaragen eine "adäquate" Zahl an Oberflächen-Stellplätzen in der Innenstadt aufgelassen werden muss. Im Zuge des Ausbaus der Mönchsberggarage sollen es 55 Plätze sein, die in den Berg wandern – laut dem Land zu wenig, um dem REK gerecht zu werden.

Kritik an Gericht

Rössler kritisiert am Entscheid des LVwG, dass es sich mit inhaltlichen Argumenten des Landes, die Flächenwidmung zu untersagen, nicht auseinandergesetzt habe. Ohne verbindliche Ausgleichsmaßnahmen und mangelnder Reduktion von Oberflächen-Stellplätzen drohe in der Innenstadt eine weitere Verkehrszunahme und damit eine Verschlechterung der Luft- und Lebensqualität. "Seit April muss es wegen der starken Grenzwert-Überschreitungen ein neues Berechnungsmodell geben, das die realen Fahrzeugemissionen berücksichtigt. Das hätte dem Landesverwaltungsgericht auffallen müssen", meinte Rössler am Freitag.

Auf den Baubeginn für die Erweiterung der Altstadtgarage hat die eingebrachte Revision gegen das LVwG-Urteil vorerst keine Auswirkungen, da die Änderung der Flächenwidmung rechtskräftig ist.

Kommentare