Lehrer führte Schüler auf gesperrte Eisfläche

Lehrer führte Schüler auf gesperrte Eisfläche
Er räumte Absperrung auf Eislaufplatz zur Seite: Disziplinarstrafe

Regen und Schneefall konnten einen Sportlehrer in der Steiermark nicht davon abhalten, sich mit seiner Klasse auf das Eis zu wagen. Prompt stürzte ein Schüler und verletzte sich, der Lehrer kam mit einem blauen Auge davon.

An dem Tag hatte der Eislaufplatz-Betreiber dem Lehrer mitgeteilt, dass aufgrund des Wetterberichts ein sicheres Befahren nicht möglich und der Platz gesperrt sei; der Sport mit Eislaufschuhen müsse wohl an diesem Tag entfallen. Der Lehrer führte seine Schüler trotzdem zur Eisfläche, der Zugang war jedoch durch ein Gatter und Tische versperrt. Das störte den Lehrer wenig: Er räumte kurzerhand sämtliche Absperrungen zur Seite und betrat mit seiner Klasse die Eislauffläche.

Ein Schüler riss einen kapitalen Stern und fügte sich dabei Schnittwunden am rechten Oberschenkel zu. Ein Kausalzusammenhang zwischen dieser Verletzung und der Verletzung der Aufsichtspflicht konnte dem Lehrer nicht nachgewiesen werden. Sehr wohl aber wurde gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Kein Vorbild

Man warf dem Lehrer vor, seinen Schülern im Hinblick auf die Vorbildwirkung ein schlechtes Beispiel gegeben zu haben. Und man lastete ihm an, seine Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Er hatte die Schüler in eine Gefahrensituation gebracht und nicht ausreichend auf ihre körperliche Sicherheit geachtet, indem er sich über die aus Sicherheitsgründen angebrachte Absperrung der Eislauffläche hinweggesetzt hatte.

Der Landesschulrat als Disziplinarbehörde verurteilte den Lehrer zur Geldbuße in Höhe eines halben Monatsbezugs. Als mildernd wurde sein Bemühen gewertet, den Schülern das Eislaufen zu ermöglichen.

Kommentare