Aufstand gegen das neue Strafrecht

Aufstand gegen das neue Strafrecht
Strafrechtler plädiert für sexuelle Enthaltsamkeit, Richter befürchten Bagatellisierung.

Vergangene Woche endete die Begutachtungsfrist für das vom Justizministerium vorgestellte Strafrechtsänderungsgesetz, das am 1. 1. 2016 in Kraft treten soll. Vor allem die neu eingeführten Sexualdelikte rufen bei Praktikern und Gelehrten heftigen Widerstand hervor. Pograpschern sollen bis sechs Monate Haft drohen. Und wer geschlechtliche Handlungen unter Ausnützung einer Zwangslage vornimmt, hat mit bis zu zwei Jahren Gefängnis zu rechnen.

Kritik der Uni

Aufstand gegen das neue Strafrecht
Der Wiener Strafrechtsprofessor Alexander Tipold rät dazu, lieber "sexuell enthaltsam zu leben oder sich nur mit sich selbst zu beschäftigen, um 100 % sicherzugehen, das Tatbild nicht zu erfüllen." Damit die neue Bestimmung nicht Anlass zur Sorge gibt, schon Umarmungen könnten strafbar sein, fordert Tipold (siehe auch Interview unten) die explizite Aufzählung aller mit Berührungsverbot belegten Körperteile. Auch das Sex-Verbot bei "Ausnützung einer Zwangslage" sieht der Strafrechtler als problematisch an. Diese könnte bei wirtschaftlicher Abhängigkeit eines Partners schnell erfüllt sein.

Protest der Richter

Aufstand gegen das neue Strafrecht
Die Richter und Staatsanwälte laufen dagegen Sturm, die Strafrahmen für Vermögensdelikte zu senken. Für die Annahme der strenger geahndeten "berufsmäßigen" Begehung von (Laden-)Diebstählen (bis drei Jahre Haft) ist künftig erforderlich, dass innerhalb eines Jahres mindestens drei Taten mit jeweils über 100 Euro Beute begangen wurden. Man befürchtet dadurch eine Einladung für "Kriminaltouristen" und nimmt lieber an Deutschland Maß, wo es nach wie vor den gewerbsmäßigen Diebstahl mit bis zu zehn Jahren Haft gibt.

Auch die milderen Höchststrafen für Wirtschaftskriminelle bis zu einem Schaden von 500.000 Euro werden wegen des "Bagatellisierungseffekts" und der Vermögensdelikte prominenter Beschuldigter als falsches Signal abgelehnt.

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Gewalt nimmt zu
Dass die Gewaltdelikte künftig im Gegenzug strenger bestraft werden sollen, stößt vor allem bei Opferschutzverbänden auf Zustimmung. Ein neu eingeführter, zusätzlicher Erschwerungsgrund kommt zum Tragen, wenn die Gewalt gegen Angehörige bzw. (Ex-)Lebensgefährten gerichtet ist oder (auch zufällig) vor den Augen eines Kindes passiert. Allerdings wird in solchen Fällen die erfolgreiche Diversion generell ausgeschlossen. Laut Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie würde das den international hoch geschätzten österreichischen Tatausgleich zurückwerfen. Empirische Studien haben gezeigt, dass Frauen durch dieses vom Verein Neustart entwickelte Modell der außergerichtlichen Konfliktlösung gestärkt werden und Täter durch intensive Auseinandersetzung Verantwortung übernehmen.

Dass die Maßnahmen unter dem Begriff Opferschutz angepriesen werden, ruft auch die Linzer Staatsanwälte auf den Plan. Sie kritisieren, dass Opfer um die Möglichkeit gebracht werden, in die Bearbeitung des Vorfalles eingebunden und zufriedengestellt zu werden. Das sei "sicher nicht im Interesse der Opfer", sagt der Innsbrucker Strafrechtsprofessor Andreas Venier, weil diese mit ihren Sorgen im klassischen Strafprozess oft auf der Strecke blieben.

Klagen der Anwälte

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Child looking sad
Die Anwälte beklagen die beabsichtigte Erhöhung der Strafrahmen bei Körperverletzungsdelikten (von drei auf fünf bzw. von fünf auf zehn, bei tödlichem Ausgang sogar bis 20 Jahre) als "drakonisch".

Der Verein Neustart vermisst von der Strafrechtsreform einen Impuls zur Entlastung der Gefängnisse und schlägt eine Halbierung der Höchststrafen, insbesondere bei den Vermögensdelikten, vor. Trotz der seit Jahren sinkenden Gesamtzahl der Verurteilungen steigt jene der Häftlinge ständig. Im Jahr 2000 saßen im Schnitt 7000 Personen im Gefängnis, 2013 waren es fast 9000.

KURIER: Ist die Strafrechtsreform ge- oder misslungen?

Teile sind gut, Teile sind schlecht. Als Prüfer würde ich den Kandidaten durchfallen lassen, weil einzelne Teile so schlecht sind. Zum Beispiel die Erschwerungsgründe, die sind misslungen. Und die Diversion, es ist keine Ausdehnung – es ist das Gegenteil davon.

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prof. tipold
Ist der angestrebte Ausgleich zwischen den Strafen für Vermögensdelikte und Delikte gegen Leib und Leben gelungen?

Durchaus. Aber insgesamt ist es eine Novelle und nicht mehr. Kein neues, modernes Gesetz, wie im Vorblatt gleichsam als Werbung behauptet wird.

Machen Richter nicht ohnehin, was sie wollen? Stichwort Ost-West-Gefälle.

Richter im Westen lernen anhand der Praxis im Westen, also wie Kollegen bei vergleichbaren Fällen Strafen bemessen, jene im Osten lernen das bei ihren Kollegen. Das kann man über Strafrahmen nie ändern – überhaupt ist Strafzumessung immer eine Entscheidung des Einzelfalls.

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