Staustadt Nummer eins: Salzburg überholt Wien

Eine Autokolonne in der Stadt Salzburg
Im Schnitt muss man in Salzburg laut dem Verkehrsindex des Navi-Herstellers TomTom ein Drittel mehr Fahrzeit einplanen. Wien liegt diesmal auf Platz 2.

Die österreichische Staustadt Nummer eins heißt neuerdings Salzburg. Der niederländische Navi-Hersteller TomTom hat die GPS-Daten seiner Geräte für das Jahr 2016 ausgewertet und daraus seinen jährlichen Verkehrsindex berechnet. In Salzburg müssen Autofahrer demnach im Schnitt bis zu 32 Prozent mehr Fahrzeit für ihre Strecke einrechnen - ein Plus von fünf Prozent gegenüber dem Jahr 2015.

Zu Verzögerungen kam es laut TomTom-"Traffic Index" vor allem im Abendverkehr. Die Staus in Salzburg kosteten die Autofahrer täglich durchschnittlich 29 Minuten extra - oder auf 230 Arbeitstage hochgerechnet 112 Stunden im Jahr. Der verkehrsreichste Tag war laut Auswertung entgegen der in der Stadt weitverbreiteten Meinung nicht der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober, wo in Salzburg alles stand, sondern der 5. August.

Hotspots

Die Stau-Hotspots lagen 2016 vor allem entlang der Westautobahn, bedingt etwa durch die Baustelle im Lieferinger Tunnel. In der Stadt selbst kam es vor allem entlang von Ignaz-Harrer-Straße, Saint-Julien-Straße und Sterneckstraße zu Verzögerungen.

Staustadt Nummer eins: Salzburg überholt Wien
Im Vorjahr hatte den Index noch die Bundeshauptstadt angeführt, heuer landete Wien auf dem zweiten Platz (31 Prozent mehr Fahrzeit gegenüber frei fließendem Verkehr, 30 Minuten extra). Es folgten Graz (29 Prozent, 27 Minuten), Linz (23 Prozent, 24 Minuten) und Innsbruck (20 Prozent, 18 Minuten). In allen fünf erfassten österreichischen Städten hat der nötige Zeitaufwand für Autofahrer gegenüber 2015 um mindestens drei Prozent zugenommen.

Der TomTom-Stauindex listet weltweit 390 Städte in 48 Ländern. Im internationalen Vergleich führen Mexico City, Bangkok und Jakarta, in Europa Bukarest, Moskau und St. Petersburg. Salzburg kommt im weltweiten Ranking auf Platz 85, Wien auf Platz 94.

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