"Staatsverweigerer" am Montag in Krems vor Gericht

"Staatsverweigerer" am Montag in Krems vor Gericht
Ein 46-Jähriger soll "Rechnungen" über mehr als zehn Millionen Euro unter anderem an den Bürgermeister seiner Heimatgemeinde geschickt haben. Er ist wegen versuchter Erpressung angeklagt.

Wegen versuchter Erpressung steht am Montag ein 46-Jähriger aus dem Bezirk Horn in Krems vor Gericht. Der "Staatsverweigerer" soll Müllabfuhr- und Gemeindegebühren sowie Pflichtversicherungsbeiträge nicht bezahlt und mehreren Personen, darunter dem Bürgermeister, "Rechnungen" über jeweils mehr als zehn Millionen Euro für die Verwendung seines Namens ausgestellt haben.

In der Folge soll der Angeklagte Mahnungen übermittelt und entsprechende Pfandrechtstitel im US-Handelsregister Uniform Commercial Code (UCC) eingetragen haben. Aufgrund einer Copyrightverletzung seines Namens soll der 46-Jährige den Betroffenen eine "Teilforderung" über 5.000 Euro vom Gesamtbetrag von einer Million fällig gestellt haben.

Unter den Opfern der zur Last gelegten Straftaten seit Mai 2016 befinden sich laut Anklage neben dem Ortschef auch die Vizebürgermeisterin und zwei Gemeindeangestellte, Mitarbeiter der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Amtsleiter des Gemeindeabfallwirtschaftsverbandes. Diesem teilte der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft schriftlich mit, ihn privat und unbegrenzt haftbar machen zu wollen, sollte der Amtsleiter nicht für die Einstellung aller aktuellen und künftigen Exekutionen des Verbandes gegen ihn sorgen.

Bis fünf Jahre Haft möglich

Im Falle einer Verurteilung drohen dem 46-Jährigen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Der Angeklagte gilt als Anhänger der "One People's Public Trust" (OPPT)-Bewegung, die den Staat nicht anerkennt. Mitglieder dieser Verbindungen verlangen oft von Behördenvertretern Geld, tragen Forderungen im UCC-Register ein und versuchen diese über ein Inkassobüro einzutreiben.

In den vergangenen Tagen sind weitere Schreiben beim Bürgermeister der Heimatgemeinde des 46-Jährigen sowie bei Mitarbeitern von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei eingelangt. Der Absender verlangt darin pro Sekunde Haft einen Euro. Die Gesamtforderung von 1,286 Millionen Euro wurde u.a. mit dem Vorwurf der Copyrightverletzung gerechtfertigt, zudem wurde mit einer Eintragung ins UCC-Register gedroht. Die Identität des Absenders ist Gegenstand von Ermittlungen des Verfassungsschutzes.

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