Staatsanwältin ist nun ein Fall für die Dienstaufsicht

Der Banker bekam ein Jahr Haft
Nach Mordprozess: Interview vor Zeugenaussage.

Nach dem Korneuburger Mordprozess gegen den Wiener Banker, der am Ende nur wegen grob fahrlässiger Tötung seines Stiefbruders zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt wurde und sich seit Mittwochabend wieder auf freiem Fuß befindet, gibt es Diskussionen um seine Ex-Frau. Das Justizministerium hat gegen die Wiener Staatsanwältin ein Dienstaufsichtsverfahren eingeleitet.

Die Staatsanwältin hatte in dem Verfahren insofern eine Rolle gespielt, als sie als Motivquelle für den Kopfschuss vermutet wurde, der Eric J. das Leben kostete. Die Frau war bis Jänner 2015 mit dem 45-jährigen Banker verheiratet und soll sich auch mit seinem jüngeren Stiefbruder gut verstanden haben. Eric J. ließ ihr anzügliche Nachrichten zukommen, von denen ihr Ex-Mann Wind bekommen haben und – so die ursprüngliche Vermutung – aus Eifersucht zur Pistole gegriffen haben könnte. Er liebt eigenen Angaben zufolge seine Ex-Frau bis heute.

Die Staatsanwältin hatte sich während des Ermittlungsverfahrens als Zeugin der Aussage entschlagen, was ihr als früherer Ehefrau auch zusteht. Zwei Tage vor dem Mordprozess gab sie allerdings der Zeitschrift News ein Interview, in dem sie sich überzeugt gab, "dass es ein Unfall war". Die anzüglichen Textnachrichten des Getöteten tat sie als "einseitige Konversation" ab, sie könne sich "nicht vorstellen, dass mein Ex-Mann irgendwie eifersüchtig geworden wäre".

Kommentar

Dass unmittelbar vor dem Prozess das nicht mit ihren Vorgesetzten abgesprochene Interview verbreitet wurde, thematisierte der KURIER schon am Mittwoch in einem Kommentar ("Prozessregie für eine Staatsanwältin"). Christian Pilnacek, Strafrechts-Sektionschef im Justizministerium, äußerte sich damals zur unschönen Optik. Nun legte er gegenüber der APA nach, es sei "natürlich irritierend." Man werde sich das "im Dienstaufsichtsweg anschauen".

Im Landesgericht Korneuburg hatte die Staatsanwältin am vergangenen Montag übrigens nach dem Interview als Zeugin ausgesagt, aber den Schutz ihres "höchstpersönlichen Lebensbereichs" geltend gemacht Darauf wurde während ihrer Befragung die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

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