Spanferkel vor türkischem Verein: Anklage wegen Postings

Der Kopf des RFJ-Spanferkels landete auf dem ATIB-Grundstück
Ex-RFJ-Bezirksobmann sieht sich mit Anklage wegen Herabwürdigung religiöser Lehren bzw. Bräuchen konfrontiert.

Die Causa rund um den Kopf eines gegrillten Spanferkels, der in der Nacht auf den 28. Mai am Grundstück des türkischen Kulturvereins ATIB in Schwaz in Tirol gelandet war, hat juristische Konsequenzen. Gegen den ehemaligen Bezirksobmann des Rings Freiheitlicher Jugend (RFJ) wurde wegen eines Facebook-Postings Anklage wegen Herabwürdigung religiöser Lehren erhoben.

Prozess wegen Postings

Der Prozess findet am 13. Oktober statt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der APA und bestätigte einen Bericht der "Tiroler Tageszeitung". Der Mann hatte laut dem Sprecher ein Foto des von dem RFJ veranstalteten Spanferkelessens gepostet und dazu geschrieben: "Ramadan mit dem RFJ Schwaz".

"Spanferkelwurf" selbst ohne Folgen

Der "Spanferkelwurf" selbst habe keine rechtlichen Konsequenzen. Das diesbezügliche Verfahren gegen zwei Personen wurde eingestellt, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Denn zur "Tatzeit" mitten in der Nacht habe die tatbestandsrelevante Herstellung von "Öffentlichkeit" gefehlt. Deshalb sei der Spanferkelwurf auch nicht von weiteren Personen wahrgenommen worden. Und auch der zweite Tatbestand, die Störung einer Religionsausübung, sei nicht erfüllt, da es sich beim Vereinshaus von ATIB nicht um einen Ort der Religionsausübung handle.

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