"Slowenisch ist kein Job-Kriterium"

Gerhard Dörfler beendete den Konflikt der Volksgruppen, das Thema kocht neu auf
Faktencheck im Streit um angebliche Bevorzugung von Volksgruppe, Bund will sich nicht einmischen.

Der Kärntner Volksgruppenkonflikt schien mit der Lösung in der Ortstafelfrage durch "Architekt" und Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPÖ, BZÖ, FPK) im Jahr 2011 erledigt. Bis die ÖVP das Thema wiederentdeckt und damit dem aktuellen Landeshauptmann und Koalitionspartner Peter Kaiser (SPÖ) die Zornesröte ins Gesicht getrieben hat. VP-Parteichef Christian Benger behauptet jetzt, slowenischsprachige Kärntner würden bei Jobvergaben bevorzugt. Ein Faktencheck:

Welche Motive hat die ÖVP?

"Die Fürsorge des Landes gilt den deutsch- und slowenischsprachigen Landsleuten gleichermaßen." Diesen Satz will die ÖVP aus der neuen Landesverfassung streichen. Mögliche Motive sind der Versuch, der FPÖ ein Thema abzugraben, die Verfassung inklusive Abschaffung des Proporzes oder gar die SPÖ-ÖVP-Grün-Koalition zu Fall zu bringen. Benger bestreitet dies, liefert keinen Änderungsvorschlag für die strittige Passage und nur eine vage Erklärung für sein Handeln. So führt er ins Treffen, dass deutschsprachige Kärntner bei Jobvergaben benachteiligt würden.

In welchen Bereichen werden slowenischsprachige Bewerber bevorzugt?

Fakt ist, dass in zweisprachigen Regionen Kärntens aufgrund des Minderheitenrechts 70 zweisprachige Pflichtschulen und 23 zweisprachige Kindergärten existieren. "In den 13 Landeskindergärten, die dem Fondsgesetz unterliegen, werden jeweils ein deutschsprachiger Pädagoge und ein slowenischer Native Speaker eingestellt", sagt Kindergarteninspektorin Iris Raunig. In allen anderen Kindergärten spiele die Sprache keine Rolle. Lehrer sind bei Bewerbungen für zweisprachige Pflichtschulen im Vorteil, wenn sie über die Lehramtsprüfung in Slowenisch verfügen. "Auch bei der Besetzung von Direktorenposten wird eine entsprechende Mehrqualifikation berücksichtigt", betont Landesschulratspräsident Rudolf Altersberger. Einen Streit gibt es bei den Leiterbestellungen in den VS Eberndorf und Völkermarkt. Hier entschieden jeweils einsprachige Kandidaten das Hearing für sich. Das Landesschulratskollegium beschloss, dass das Bundeskanzleramt überprüfen möge, ob nicht Kenntnisse der slowenischen Sprache eine Umreihung erforderlich machen könnten. Die ÖVP läuft dagegen Sturm.

Wie sind die Stellenausschreibungen im Landesdienst gestaltet?

Benger prangerte weiters Bevorzugungen von slowenischsprechenden Bewerbern im Landesdienst an. Eine Anfrage um Aufschlüsselung der Postenvergaben blieb unbeantwortet, erwähnt wurde nur ein Job beim Landespressedienst: "In diesem Fall sind Slowenisch-Kenntnisse eine Kann-Bestimmung – wie Italienisch oder Affinität zu Facebook", erklärt Markus Melcher von der Landespersonalabteilung. Und weiter: "Außer bei der Besetzung einer Dolmetscher-Position war Slowenisch nie Kriterium bei einer Job-Ausschreibung." Das bestätigen Peter Karpf vom Volksgruppenbüro und Zentralbetriebsrat Gernot Nischelwitzer. Zahlen, wie viele zweisprachige Beamte beim Land tätig seien, gäbe es nicht. Die Mitarbeiter würden nicht aufgrund ihrer Sprachkenntnisse erfasst, betont Statistiker Peter Ibounig.

Welche Partei teilt die Sichtweise der ÖVP?

Lediglich die FPÖ, allerdings nur mit Blick auf die Zukunft. "Wenn die slowenischen Volksgruppe in der Verfassung steht, könnten Slowenenvertreter daraus neue rechtliche Ansprüche ableiten – wie Slowenisch als zweite Amtssprache, das würde mehr slowenischsprachige Mitarbeiter im Landesdienst bedeuten", erklärt FPÖ-Landesrat Gernot Darmann. Alle anderen Parteien weisen Bengers Vorwürfe zurück.

Wer soll die Wogen glätten?

Die Fronten sind verhärtet: Die ÖVP beharrt auf die Streichung von "Slowenisch", Grüne und SPÖ auf die Beibehaltung. In der Bundesverfassung stehe das Wort "autochthon", doch das betreffe mehrere Volksgruppen. In Kärnten gebe es nur eine, daher sei "Slowenisch" zu verwenden, sagt Kaiser. Zurufe aus Wien bleiben aus: ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner meinte, er sehe in der konkreten Passage kein Problem, wolle sich aber ins "Kärntner Problem" nicht einmischen.

Die Kärntner Querelen schlagen Wellen bis ins ferne Pannonien: Dass die dortige ÖVP die slowenische Volksgruppe nicht in der Verfassung wolle und behaupte, Slowenen würden Kärntnern die Jobs wegnehmen, sei „absoluter Blödsinn“, ereifert sich der rote burgenländische Soziallandesrat Norbert Darabos, selbst Angehöriger der Burgenlandkroaten.


Kärnten und das Burgenland werden oft in einem Atemzug genannt, wenn es um den mehr oder weniger entspannten Umgang mit Volksgruppen geht. Aber auch legistisch sind die beiden Länder verbunden, wurden doch die „Rechte der slowenischen und der kroatischen Minderheiten“ schon im Staatsvertrag von 1955 festgeschrieben – ein wichtiger Meilenstein in der Minderheitenpolitik der II. Republik. 1976 folgte das Volksgruppengesetz und in dessen Folge die Einrichtung der Volksgruppenbeiräte unter dem politischen Dach des Bundeskanzleramts als Vertretung der Minderheiten.
Sechs anerkannte Minderheiten – auch autochthone Volksgruppen genannt – gibt es derzeit in Österreich: Neben Slowenen und Burgenlandkroaten auch die Volksgruppen der Ungarn, Tschechen, Slowaken und Roma. Neben den Kroaten leben auch Ungarn und die bis dato als letzte Gruppe 1993 anerkannten Roma zu einem Teil im Burgenland. In der Landesverfassung stehen sie dennoch nicht. Und dafür besteht nach Einschätzung von Landtagspräsident Christian Illedits – selbst ein Burgenlandkroate – auch kein Bedarf. „Darüber gab’s noch nie eine Diskussion, weil es im Burgenland ein friedliches Miteinander der Volksgruppen gibt.“


Das Minderheitenschulwesen ist seit Jahrzehnten etabliert, derzeit wird in 24 Volksschulen Deutsch und Burgenlandkroatisch unterrichtet, in zwei Deutsch/Ungarisch. Seit 1992 besteht das Zweisprachige Gymnasium in Oberwart. Anders als in Kärnten wurde es auch sehr gelassen aufgenommen, als im Jahr 2000 die erste zweisprachige Ortstafel im mittelburgenländischen Großwarasdorf/Veliki Boristof aufgestellt wurde. 46 kroatischsprachige und vier ungarischsprachige Gemeinden folgten – ohne Sturm der Entrüstung .
Wichtiger als eine Verankerung der Volksgruppen in der Landesverfassung ist Emmerich Gärtner-Horvath vom Volksgruppenbeirat für Roma eine Novelle des Volksgruppengesetzes. „Wir brauchen ein Antidiskriminierungsgesetz.“

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