"Sieg Heil"-Rufe und "Deutscher Gruß" in Salzburg

Der Vorfall ereignete sich am Untersberg (Archivbild).
Die Polizei ermittelt gegen zwölf Wanderer aus Deutschland wegen Wiederbetätigung am Untersberg.

Die Polizei hat eine Gruppe Wanderer aus Deutschland angezeigt, die am Samstagnachmittag am Salzburger Untersberg für ein Foto den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben haben soll. Dabei riefen der Fotograf und die acht Urlauber im Bereich der Skiabfahrt zugleich "Sieg Heil". Eine Tourengeherin aus Salzburg und ihr Freund beobachten den Vorfall aus unmittelbarer Nähe und alarmierten die Polizei.

Die Beamten waren bereits am Samstagvormittag von der Angestellten einer Frühstückspension in Grödig (Flachgau) auf die Reisegruppe aufmerksam gemacht worden. Die Frau hatte beim Geschirrabräumen von einem Gästetisch drei Bierdeckel mit aufgeklebten Hakenkreuzen auf einem Gästetisch vorgefunden. Die Urlauber - insgesamt acht Männer und vier Frauen - waren am Vortag angereist.

Wanderer bestritten Vorwürfe

Die Polizei konnte einen 53-jährigen Deutschen als Fotograf ausforschen. Der Mann und seine 65-jährige Bekannte wurden in der Pension angetroffen und zum vorgehaltenen Sachverhalt einvernommen. Beide bestritten dabei vehement die Anschuldigungen. Auch alle anderen befragten Personen bestritten die Tat. Sie sagten gegenüber der Polizei, dass sie lediglich "Berg Heil" gerufen hätten.

Laut einem Bericht in den Salzburger Nachrichten fand die Polizei auf Kleidungsstücken und auf einem Auto das Symbol der "Schwarzen Sonne" vor, das in rechtsextremen Kreisen als nicht verbotenes Erkennungs- und Ersatzzeichen dient. Die gesamte Gruppe reiste am Sonntag wieder nach Deutschland ab. Die Polizei zeigte die zwölf Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren bei der Staatsanwaltschaft Salzburg wegen Wiederbetätigung an. Weitere Ermittlungen laufen.

Ein 24-jähriger Salzburger ist Ende März bei einem Prozess in Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz Paragraf 3g und wegen Verhetzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Angeklagte soll im Internet auf Facebook einschlägige Kommentare wie "vergast das Gsindl" und "Adi soll säubern" gepostet haben.

Zu lesen waren auch Sätze wie "ich fordere, dass Mauthausen wieder eingeschalten wird" und "aussi mit dem Negerpack". Seine mehr als 1.900 zugelassenen Facebook-Freunde hätten die Beiträge lesen können, damit sei ein breite Öffentlichkeit hergestellt, warf Staatsanwalt Roland Finster dem Studenten vor.

Der Beschuldigte zeigte sich vor dem Geschworenen-Gericht unter Vorsitz von Richter Philipp Grosser reumütig geständig. Verteidiger Andreas Hochwimmer erklärte, der Salzburger sei in dem angeklagten Zeitraum von 13. Juli bis 8. August 2015 in einer psychiatrischen Einrichtung wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung betreut worden. "Es wurde eine intensive Therapie durchgeführt. Er war immer wieder in einer Ausnahmesituation."

Das Gericht verhängte eine außerordentliche Strafmilderung aufgrund des Geständnisses des Beschuldigten, seiner eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit wegen seiner damals psychisch schlechten Verfassung und der bisherigen Unbescholtenheit. Zudem handelte es sich um einen kurzen Tatzeitraum, der junge Mann war sonst noch nie einschlägig aufgefallen. Der reguläre Strafrahmen reichte in diesem Fall von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgegeben hatte, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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