Sextäter: Immer weniger Verurteilungen

827 Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat
Nur jedes siebente Ermittlungsverfahren führt zu einer Strafe, die meisten werden eingestellt.

Die Verurteilung eines Flüchtlings aus dem Irak zu sechs Jahren Haft wegen Vergewaltigung eines zehn Jahre alten Buben im Theresienbad in Wien-Meidling wurde am Donnerstag aufgehoben. Der Prozess muss wiederholt werden, weil der Oberste Gerichtshof (OGH) Feststellungen vermisst, wie der Täter den Widerstand des Opfers überwunden hat.

Der 20-Jährige hatte den Buben im Dezember 2015 an der Hand gepackt, in eine Umkleidekabine gezerrt, zugesperrt und sich an ihm vergangen, das steht fest. Noch Fragen? Aber den Höchstrichtern fehlt ausgerechnet bei Verfahren gegen Sexualstraftäter regelmäßig das i-Tüpfelchen zur Verurteilung.

Der OGH hat ja bereits vor Jahren in einem Grundsatzurteil festgeschrieben, dass sexueller Missbrauch "objektivierbar" ist und "ebenso wenig einer Beweiserleichterung bedarf wie etwa ... eine Körperverletzung". Aber genau diese Beweisbarkeit ist das größte Problem. Andrea Brem von den Wiener Frauenhäusern beklagt, dass Verfahren "sehr schnell eingestellt werden", weil es außer der Aussage des Opfers nichts gibt.

Die Zahlen geben ihr recht. Der größte Teil der Missbrauchsanzeigen (unter denen sich freilich auch erfundene befinden) versandet unterwegs. Von den im Vorjahr durch die Staatsanwälte geführten 5863 Ermittlungsverfahren wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität (von Kuppelei bis Vergewaltigung) wurden 3536 ohne Prozess eingestellt. Lediglich in 1351 Fällen kam es zu einer Anklage, was 827-mal mit einem Schuldspruch endete. Anders gesagt: Nur jeder siebente Angezeigte wird verurteilt. Wobei die Zahl der Strafverfahren steigt (2014 waren es 5627), die Zahl der Verurteilungen aber abnimmt (2014 waren es noch 873).

Besonders deutlich wird die Diskrepanz zwischen Ermittlungsverfahren und Schuldsprüchen beim Delikt Vergewaltigung: Die Anklagebehörde in Wien bearbeitete im Vorjahr 442 Fälle (im Jahr davor waren es 389), stellte 270 Verfahren ein und erreichte 29 Verurteilungen.

Rasches Aufgeben

Die Vergleichszahlen gehen aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des grünen Justizsprechers Albert Steinhauser durch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hervor. Steinhauser kreidet den Staatsanwälten an, dass sie relativ schnell aufgeben (und einstellen), weil es "schwierig ist, in diesen Fällen zu ermitteln und am Ende vielleicht ohnehin keine Anklage dabei herauskommt."

Und selbst wenn doch, nimmt das Sexualstrafrecht auch bei den ausgesprochenen Strafen eine Sonderstellung ein. Sie sind im Verhältnis zu den Strafen bei anderen Delikten relativ milder. Bei schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern fasst nicht einmal die Hälfte der verurteilten Täter eine reine Gefängnisstrafe aus, der überwiegende Teil kommt mit teilbedingten oder überhaupt Strafen auf Bewährung davon. Nur bei besonderer Brutalität kennen die Richter keine Gnade: Am Donnerstag wurde die Strafe für den Vergewaltiger einer 17-Jährigen am Salzach-Treppelweg in Hallein von acht auf zehn Jahre Haft angehoben. Der Mann hatte das Mädchen geschlagen und mit dem Tod bedroht.

Keine Abschreckung

Wobei es keinen Beleg dafür gibt, ob Strafen überhaupt abschrecken. Der Kriminalsoziologe und Strafvollzugsexperte Wolfgang Gratz sagt, dass strenge Strafen gerade bei Sexualstraftätern nicht präventiv wirken. "Diese Täter handeln meist nicht rational. Und wenn, dann fürchten sie eher, entdeckt zu werden, als eine hohe Strafe zu bekommen."

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