Seisenbacher: Auslieferung ist Formsache

Peter Seisenbacher (Archivbild 2012)
Verteidiger Lehofer geht davon aus, dass in Kiew "relativ zügig" entschieden wird, ob dem österreichischen Auslieferungsersuchen entsprochen wird.

Nach der Festnahme des unter Kindesmissbrauchs-Verdacht stehenden Doppelolympiasiegers Peter Seisenbacher, für den Dienstagmittag in Kiew die Handschellen klickten, die vom Landesgericht beantragte Auslieferung des Justizflüchtlings Formsache sein. Die entsprechenden Modalitäten sind im Europäischen Auslieferungsübereinkommen geregelt, dem auch die Ukraine beigetreten ist.

"Die Zusammenarbeit mit den Justizbehörden der Ukraine ist gut. Die Abwicklung vergleichbarer Fälle erfolgt in der Regel unkompliziert", hieß es am Mittwoch aus dem Justizministerium. Die Ukraine bewilligt die Auslieferung ausländischer, zur Strafverfolgung ausgeschriebener Verdächtiger dann, wenn ihnen vom ersuchenden Staat strafbare Handlungen vorgeworfen werden, die mit mehr als einem Jahr Haft oder "schwerer Strafe" bedroht sind. Das trifft auf Seisenbacher zu, der sich als Trainer in einem Wiener Judo-Verein an zwei Mädchen vergangen haben soll. Dafür sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren vor.

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Peter Seisenbacher in Kiew verhaftet

Gesundheitszustand ist theoretisch Kriterium

Ein Auslieferungshindernis wäre gegeben, wenn - wie es in einem Vorbehalt der Ukraine zum Auslieferungsübereinkommen heißt - die betreffende Person "im Hinblick auf ihren Gesundheitszustand nicht ohne Schaden für ihre Gesundheit ausgeliefert werden kann". Hinweise auf eine Erkrankung oder schwerwiegende Beeinträchtigung des 57-jährigen Ex-Sportlers liegen derzeit nicht vor.

Wie viel Zeit verstreichen wird, bis seitens der ukrainischen Behörden eine Entscheidung über das Wiener Auslieferungsersuchen vorliegt, ist unklar. "Die Dauer bis zur tatsächlichen Übergabe kann nicht abgeschätzt werden, zumal diese maßgeblich davon abhängt, ob die auszuliefernde Person mit rechtlichen Mitteln gegen die Auslieferung vorgeht oder dieser zustimmt", so Rudolf Jocher, amtierender Ressort-Mediensprecher im Justizministerium. Am Zug ist jetzt das Bezirksgericht Kiew-Petschersk , das vermutlich morgen, Donnerstag, festlegen wird, ob Seisenbacher in Auslieferungshaft genommen wird. Die Haftfrage muss innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab erfolgter Festnahme geklärt werden. Laut ukrainischer Strafprozessordnung können in Auslieferungsfällen zunächst bis zu 40 Tage Haft verhängt werden.

"Relativ zügig"

Seisenbachers Verteidiger Bernhard Lehofer geht davon aus, dass "relativ zügig" entschieden wird, ob der Ex-Judoka den Wiener Behörden zur Strafverfolgung übergeben wird. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat die entsprechenden Unterlagen bereits nach Kiew übermittelt. Auch für Lehofer war der Doppelolympiasieger seit vergangenem Dezember von der Bildfläche verschwunden, als Seisenbacher kurz vor seinem geplanten Prozess untertauchte.

Verteidiger: "Seit damals null Kontakt"

"Ich habe seit damals null Kontakt gehabt", so der Grazer Rechtsanwalt. Erst unmittelbar nach Seisenbachers Festnahme hörte Lehofer wieder von seinem Mandanten - in Form eines kurzen Telefonats, das dem 57-Jährigen von der ukrainischen Polizei zugebilligt wurde. "Ich bin davon genauso überrascht worden wie alle anderen", betonte Lehofer.

Seisenbacher: Auslieferung ist Formsache
Prozess gegen Peter Seisenbacher wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen im Landesgericht Wien am 19.12.2016. Seisenbacher blieb unentschuldigt fern. Im Bild sein Verteidiger Bernhard Lehofer.

Über Georgien in die Ukraine

Was Seisenbacher letztlich nach Kiew geführt hat und wie dieser die sieben Monate seiner Flucht zugebracht hat, konnte sein Verteidiger nicht beantworten. Fest steht, dass sich Seisenbacher bereits Wochen vor seinem Prozess-Termin nicht mehr in Aserbaidschan aufgehalten hatte, wo er zuletzt als Trainer der Judo-Nationalmannschaft tätig gewesen war. Er hatte sich nach Georgien begeben, ehe er am 14. Dezember - fünf Tage vor seiner Hauptverhandlung in Wien - einen Flieger nach Kiew nahm.

Seither hielt er sich "ohne weitere Reisebewegungen" durchgehend in der Ukraine auf, wie die Sprecherin des Bundeskriminalamts (BK), Silvia Kahn bestätigte. Die Festnahme, zu der zwei Verbindungsbeamte des Innenministeriums in Tiflis und Kiew sowie die BK-Zielfahnder wesentlich beitrugen, dürfte Seisenbacher völlig unvorbereitet getroffen haben. Als ein Spezialkommando der ukrainischen Polizei an seiner Wohnung auftauchte und den internationalen Haftbefehl vollzog, war er nur mit einer Unterhose bekleidet.

In seiner aktiven Karriere als Judoka hatte Peter Seisenbacher in seinem Sport Geschichte geschrieben: Als erstem Judoka überhaupt war es ihm gelungen, bei zwei aufeinanderfolgenden Olympischen Spielen Gold zu holen. Mit zwei Titeln im Zeichen der Fünf Ringe, einem WM-Erfolg und acht EM-Medaillen (1 Gold/3 Silber/4 Bronze) ist Seisenbacher bis heute einer der erfolgreichsten Sommersportler Österreichs.

Goldschmied konnte Triumph wiederholen

Der am 25. März 1960 in Wien geborene ist Vater einer Tochter und eines Sohnes. Der gelernte Goldschmied holte am 9. August 1984 in Los Angeles im Alter von 24 Jahren sein erstes Olympia-Gold. Vier Jahre später gelang ihm in Seoul die Wiederholung dieses Triumphs.

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KURIER/Kristian Bissuti
Archivbild 10.08.1984 Bild: Olympisches Gold im G…
Archivbild 10.08.1984 Bild: Olympisches Gold im Griff: Peter Seisenbacher in Los Angeles
Nur vier Wochen nach seinem Rücktritt vom Sport wechselte Seisenbacher ab 1989 ins Amt des Sporthilfe-Generalsekretärs und damit auf die andere Seite. Davor war er nach 1984 und 1985 zum dritten Mal als Österreichs Sportler des Jahres ausgezeichnet worden.

Im Juni 1991 musste sich Seisenbacher - um sein Amt zu behalten - bei Sportminister Harald Ettl entschuldigen. In seiner Funktion als Verbandskapitän des Österreichischen Judoverbandes (ÖJV) hatte er beim Turnier in Leonding einem Grazer Judoka nach einer Meinungsverschiedenheit eine Ohrfeige verpasst. Ein Linzer Gericht hatte Seisenbacher wegen leichter Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Vom ÖJV fasste er ob der Unbeherrschtheit eine einjährige Sperre aus, später legte er nach Differenzen seine Funktion zurück. Im Oktober 1993 trat er als Sporthilfe-Generalsekretär ab.

In Georgien und Aserbaidschan tätig

In der Folge ließ der Judosport den Wiener aber trotzdem nie los, so war er von 2010 bis 2012 als Nationaltrainer für Georgien verantwortlich. Unter seiner Führung errang Georgien u.a. bei den Spielen 2012 in London eine Goldmedaille. Von 2012 bis 2013 und 2015 fungierte er dann als Coach in Aserbaidschan. Die Ermittlungen gegen ihn wurden bereits im Herbst 2013 aufgenommen. Zum Prozess im Dezember 2016 erschien Seisenbacher aber nicht.

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