Sechsjährige starb bei Skiunfall: Pistenchef angeklagt

Eine Schneekanone (Symbolbild)
Wegen fahrlässiger Tötung. Prozess am 23. Mai am Bezirksgericht Kufstein.

Nach dem tödlichen Skiunfall eines sechsjährigen Mädchens aus Deutschland Ende Jänner in Söll im Bezirk Kufstein ist nun der Pistenchef des Skigebiets wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Dies sagte Staatsanwaltschaftssprecher Thomas Willam am Donnerstag der APA und bestätigte damit einen Bericht des ORF Tirol. Der Prozess wird am 23. Mai am Bezirksgericht Kufstein stattfinden.

Mädchen prallte gegen Schneekanone

Das Kind war gegen eine Schneekanone geprallt, hatte dabei ein offenes Schädelhirntrauma erlitten und war kurze Zeit nach dem Unfall gestorben. Um zu klären, ob die Schneekanone ordnungsgemäß gesichert war, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Dieses habe nun ergeben, dass vor der Schneekanone zwar ein Absperrzaun aufgestellt war, dieser habe jedoch nicht als Anprallschutz gedient, erklärte Willam. "Wären Anprallmatten oder Schaumstoffmatten angebracht gewesen, wäre der Unfall laut dem Sachverständigen vermutlich weit weniger schlimm ausgegangen", so der Staatsanwalt. Dies bedeute wiederum, dass der Pistenchef fahrlässig gehandelt habe und deswegen angeklagt wurde. Ihm droht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.

Das Mädchen war am 29. Jänner als Mitglied einer fünfköpfigen Schülergruppe in Begleitung eines staatlich geprüften Skilehrers und zweier Hilfsskilehrer auf der Piste "Stöckl Nr. 44" in der Skiwelt Wilder Kaiser gefahren, als es kurz vor 14.15 Uhr zu dem Unglück kam. Die Sechsjährige hatte die Kontrolle über ihre Ski verloren und die Umzäunung einer Schneekanone durchbrochen. Dabei war sie seitlich mit dem Kopf gegen den am Standfuß der Schneekanone befindlichen Hydranten geprallt.

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